Landwirte und Landeigentümer
Punkte aus Ihrer eigenen Fläche
Ökopunkte entstehen erst, wenn eine Naturschutzmaßnahme vorab umgesetzt und nach den Regeln Ihres Bundeslandes in ein Ökokonto gebucht ist. Eine stillgelegte Fläche oder ein Randstreifen bringt nicht von selbst Punkte; entscheidend ist die ökologische Aufwertung.
Darauf kommt es an
- Die Maßnahme ist ohne rechtliche Verpflichtung und ohne öffentliche Fördermittel umgesetzt (§ 16 Abs. 1 BNatSchG).
- Der Ausgangszustand der Fläche ist dokumentiert.
- Sie verkaufen Punkte, die Fläche kann Ihr Eigentum bleiben. Die Maßnahme ist zu unterhalten und rechtlich zu sichern.
