Flächenvermittlung für Ausgleichsflächen

Wir bringen Vorhabenträger, die eine Ausgleichsfläche brauchen, mit Eigentümern zusammen, die eine anbieten. Den Vertrag schließen beide direkt miteinander.

Für Vorhabenträger

Ausgleichsfläche suchen

Fläche anfragen

Kostenfrei · Provision nur bei Vertragsschluss

Für Flächeneigentümer

Ausgleichsfläche anbieten

Fläche anbieten

Kostenfrei und unverbindlich

Kurzfakten: Flächenvermittlung

Für Suchende
Kostenfrei, Provision nur bei Vertragsschluss
Für Anbietende
Kostenfrei und unverbindlich
Abgleich
Nach Kompensationsart und Lage
Vertrag
Direkt zwischen den Beteiligten

Für beide Seiten

Suchen und Anbieten auf einem Marktplatz

Für Vorhabenträger

Ausgleichsfläche rechtzeitig finden

Der Verursacher eines Eingriffs hat nach Bundesrecht auch Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der Flächen für Ausgleich und Ersatz zu machen (§ 17 Abs. 4 BNatSchG). Es lohnt sich deshalb, die passende Fläche früh zu suchen.

So helfen wir

  • Schnellanfrage mit Standort und Bedarf
  • Abgleich mit den Flächenangeboten auf dem Marktplatz
  • Vermittlung zwischen Ihnen und der anbietenden Seite
Mehr zu Ausgleichsflächen

Für Flächeneigentümer

Ihre Fläche sichtbar machen

Ob sich eine Fläche für einen Ausgleich eignet, hängt von der geforderten Maßnahme und von ihrer Lage ab. Ob eine Maßnahme anerkannt wird, entscheidet die zuständige Behörde. Ihren Wunschpreis legen Sie selbst fest.

So helfen wir

  • Fläche kostenfrei und unverbindlich einstellen
  • Fläche auf der Karte einzeichnen oder Flurstücke wählen
  • Kostenfreie Kurzanalyse Ihrer Fläche bei LandVest
Mehr zu Fläche anbieten

Der Ablauf

In drei Schritten zur Flächenvermittlung

  1. Bedarf oder Fläche eintragen

    Suchende nutzen die Schnellanfrage, Anbietende das Schnellangebot. Aus der Postleitzahl ermitteln wir Bundesland und Naturraum.

  2. Abgleich und Vermittlung

    Wir gleichen Anfragen und Angebote nach Kompensationsart und Lage ab und leiten Informationen zwischen beiden Seiten weiter.

  3. Vertrag und Sicherung

    Die Beteiligten schließen den Vertrag direkt. Wie die Maßnahme rechtlich gesichert wird, bestimmt die zuständige Behörde; eine Rechtsberatung leisten wir nicht.

Häufige Fragen

Fragen zur Flächenvermittlung

Eine Fläche einzustellen ist für Anbietende kostenfrei und unverbindlich, auch die Anfrage ist kostenfrei. Kommt ein Vertrag zustande, zahlt die suchende Seite eine Provision nach unseren AGB zur Vermittlungsprovision. Anbietende zahlen keine Provision.
Das hängt von der Kompensationsart ab. Beim Biotopausgleich müssen Fläche und Vorhaben im selben Naturraum und im selben Bundesland liegen. Beim Forstausgleich zählt das Bundesland. Beim Artenschutz zählt die Entfernung, wenn Sie einen Radius angeben, bei Sonderbiotopen die Gemeinde, wenn Sie eine nennen.
Gesucht und angeboten werden Flächen für den Biotopausgleich, für den Forstausgleich nach einer Waldumwandlung und für den Artenschutz sowie Sonderbiotope wie Knicks, Wallhecken oder Alleen. Ökopunkte aus einem Ökokonto vermitteln wir über die Ökopunkte-Vermittlung.
Nach Bundesrecht bleibt der Verursacher des Eingriffs oder sein Rechtsnachfolger für Ausführung, Unterhaltung und Sicherung der Maßnahme verantwortlich (§ 15 Abs. 4 BNatSchG). Wie gesichert wird, bestimmt die zuständige Behörde. Was Eigentümer und Vorhabenträger dazu vereinbaren, regelt ihr Vertrag; lassen Sie ihn von einem Rechtsanwalt oder Notar prüfen.

Flächenvermittlung starten

Ausgleichsfläche suchen oder anbieten

Ihre Anfrage ist kostenfrei; eine Provision fällt nur bei Vertragsschluss an. Ihre Fläche bieten Sie kostenfrei und unverbindlich an.