Ihre Situation
Ein Vorhaben, mehrere Stellen
Die Behörde, die Ihr Vorhaben zulässt, entscheidet zugleich über Vermeidung und Kompensation. Die Naturschutzbehörde wird dabei beteiligt. Sie als Verursacher haben die erforderlichen Angaben zu machen.
Diese Angaben verlangt § 17 Abs. 4 BNatSchG
- Ort, Art, Umfang und zeitlicher Ablauf des Eingriffs
- Geplante Maßnahmen zu Vermeidung, Ausgleich und Ersatz
- Tatsächliche und rechtliche Verfügbarkeit der Kompensationsflächen
