Ökologische Baubegleitung (ÖBB) für Ihr Vorhaben

Eine ökologische Baubegleitung begleitet die Bauarbeiten aus Sicht des Naturschutzes und dokumentiert, wie die Auflagen umgesetzt werden. Sieht Ihr Bescheid sie vor, fragen Sie die Leistung eines Partners über uns an.

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Die Leistung erbringt ein Partner; Ihre Anfrage läuft über uns.

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Kurzfakten: Ökologische Baubegleitung

Grundlage
Nebenbestimmung im Bescheid
Kontrolle
Behörde, § 17 Abs. 7 BNatSchG
Verantwortung
Bleibt beim Vorhabenträger
Leistung
Durch einen Partner, Anfrage über uns

Worum es geht

Auflagen umsetzen, Umsetzung belegen

Ihre Situation

Naturschutzauflagen im Bescheid

Ihr Zulassungsbescheid enthält Auflagen zum Naturschutz, etwa eine zeitliche Beschränkung der Baufeldfreimachung oder Schutzmaßnahmen. Die Behörde prüft, ob Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen frist- und sachgerecht umgesetzt werden, und kann dazu einen Bericht verlangen.

Typische Aufgaben einer ÖBB

  • Baufirmen in Auflagen und Schutzmaßnahmen einweisen
  • Bauzeiten- und Ausführungspläne mit den Vorgaben abgleichen
  • Schutz- und Umsiedlungsmaßnahmen kontrollieren und dokumentieren
Mehr zum Artenschutz

Die Leistung

Baubegleitung über einen Partner

Die Leistung erbringt ein Partner; Ihre Anfrage läuft über uns. Die Baubegleitung berät und kontrolliert; die Verantwortung für die Auflagen bleibt bei Ihnen.

Was Sie bereithalten

  • Ihren Zulassungsbescheid mit den Nebenbestimmungen
  • Bauzeiten- und Bauablaufplan, soweit vorhanden
  • Pläne zu Vermeidung und Ausgleich, etwa einen LBP

Der Ablauf

In drei Schritten zur Baubegleitung

  1. Anfrage stellen

    Sie beschreiben Ihr Vorhaben, den geplanten Baubeginn und die Auflagen aus Ihrem Bescheid.

  2. Rückmeldung

    Ihre Anfrage läuft über uns. Wir melden uns bei Ihnen; Umfang und Konditionen der Leistung werden vor Beginn mit Ihnen abgestimmt.

  3. Begleitung auf der Baustelle

    Der Partner begleitet die Bauarbeiten und dokumentiert die Umsetzung. Ob die Auflagen erfüllt sind, beurteilt die zuständige Behörde.

Anfrage stellen

Nennen Sie in Ihrer Nachricht Art und Standort Ihres Vorhabens, den geplanten Baubeginn und die Naturschutzauflagen aus Ihrem Bescheid. Gibt es bereits einen landschaftspflegerischen Begleitplan oder Vorgaben zum Artenschutz, erwähnen Sie diese bitte. Ökopunktemarkt erbringt dabei keine Rechtsberatung.

Wir melden uns bei Ihnen, um Ihre Anfrage zu besprechen.

Häufige Fragen

Fragen zur ökologischen Baubegleitung

Im Bundesnaturschutzgesetz ist sie nicht geregelt. Die Behörde kann sie aber im Einzelfall als Nebenbestimmung im Zulassungsbescheid anordnen, wenn sie das für erforderlich hält. Für Windenergie- und Speicheranlagen in Beschleunigungsgebieten nennt Anlage 3 zum Baugesetzbuch sie als Beispiel für Minderungsmaßnahmen; verbindlich ist diese Anlage für die Gemeinden nicht. Ganz einfach gesagt: Ob die Behörde eine ÖBB verlangt, lesen Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.

Eine Übersicht des Landratsamts Passau nennt zum Beispiel: Ausführungs- und Bauzeitenpläne mit den Vorgaben der Zulassung abgleichen, Baufirmen einweisen, Schutz- und Umsiedlungsmaßnahmen vor Baubeginn kontrollieren und die Einhaltung der Auflagen überwachen. Dazu kommt die Dokumentation in Begehungs- und Besprechungsprotokollen für die Naturschutzbehörde. Was in Ihrem Fall gilt, richtet sich nach Ihrem Bescheid.

Die Verantwortung bleibt bei Ihnen als Vorhabenträger. Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist nach Bundesrecht der Verursacher oder dessen Rechtsnachfolger verantwortlich (§ 15 Abs. 4 BNatSchG). Der Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamts hält für seinen Bereich fest, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Auflagen bei der Projektleitung verbleibt.

Die bodenkundliche Baubegleitung dient dem Bodenschutz und hat eine eigene Grundlage: Greift ein Vorhaben auf mehr als 3.000 m² in den Boden ein, etwa durch Abschieben oder Verdichten, kann die Zulassungsbehörde sie im Einzelfall nach DIN 19639 verlangen (§ 4 Abs. 5 BBodSchV). Die ökologische Baubegleitung hat dagegen den Naturschutz im Blick.

Nach dem Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamts nicht: Planerische Tätigkeiten vor Beginn der Umsetzung gehören dort nicht zu ihren Aufgaben. Geplant werden die Maßnahmen vorher, bei Vorhaben mit Fachplan etwa im landschaftspflegerischen Begleitplan.

Ökologische Baubegleitung

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Stellen Sie Ihre Anfrage über das Formular auf dieser Seite. Für Unternehmen mit wiederkehrendem Kompensationsbedarf gibt es außerdem unsere Kompensationsberatung.