Ökopunkte
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Ökopunkte, Ausgleichsflächen und Artenschutz: welche Wege der Ausgleich für ein Bauvorhaben nehmen kann und wie Sie eine passende Maßnahme finden.
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Flächen, auf denen Maßnahmen gezielt für ein bestimmtes Vorhaben umgesetzt werden: anfragen oder Ihre Fläche anbieten.
> 50.000 ha Ausgleichsflächen gelistet
Maßnahmen für besonders geschützte Arten nach § 44 BNatSchG, eigenständig neben dem übrigen Ausgleich.
Überblick
Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist nach Bundesrecht verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare auszugleichen oder zu ersetzen. So verlangt es die Eingriffsregelung in § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Bei Bauleitplänen wird über den Ausgleich nach dem Baugesetzbuch entschieden. Wie die Kompensation im Einzelfall aussieht, hängt vom Vorhaben, vom betroffenen Naturraum und vom Bundesland ab, denn mehrere Länder weichen vom Bundesrecht ab.
Ganz einfach gesagt: Kompensation gibt der Natur zurück, was ein Eingriff ihr nimmt. Auf Ökopunktemarkt ordnen wir sie in vier Bereiche ein: Biotopausgleich, Forstausgleich, Artenschutzausgleich und Sonderbiotopausgleich für Knicks, Wallhecken und Alleen.
Hinter dem Biotopausgleich stehen zwei Wege. Ökopunkte stammen aus Maßnahmen, die vorab durchgeführt und in einem Ökokonto bevorratet wurden, einer Art „Sparbuch“ für den Naturschutz. Wie Ökokonten geführt und bewertet werden, regelt jedes Land selbst; Bayern etwa spricht von Wertpunkten. Eine projektbezogene Ausgleichsfläche wird dagegen für ein bestimmtes Vorhaben geplant. Wald darf nur mit Genehmigung in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Ob dafür Ersatz verlangt wird, etwa eine Neuaufforstung, regelt das jeweilige Landeswaldgesetz.
Der Artenschutz gilt daneben eigenständig. Berührt ein Vorhaben besonders geschützte Arten, können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden, sogenannte CEF-Maßnahmen. Lässt sich ein Verstoß gegen die Verbote nicht vermeiden, kann die Behörde im Einzelfall eine Ausnahme zulassen. Maßnahmen, die dann den Erhaltungszustand der betroffenen Populationen sichern, heißen FCS-Maßnahmen.
Welche Maßnahme für Ihr Vorhaben anerkannt wird, entscheidet die zuständige Behörde. Wir vermitteln zwischen Vorhabenträgern und Anbietern; den Vertrag schließen beide Seiten direkt miteinander. Die folgenden Seiten erklären die einzelnen Maßnahmen und worauf es bei der Suche nach einer passenden Fläche ankommt.
Ihre Anfrage ist kostenfrei; eine Provision fällt nur an, wenn ein Vertrag zustande kommt. Flächeneigentümer bieten ihre Fläche kostenfrei und unverbindlich an.