Ökopunkte: erwerben, anbieten und Preise vergleichen

Ökopunkte bewerten Naturschutzmaßnahmen, die vorab durchgeführt und in einem Ökokonto gebucht wurden. Bei uns suchen Vorhabenträger Ökopunkte für ihren Ausgleich und Ökokonto-Inhaber passende Käufer.

Für Vorhabenträger

Ökopunkte kaufen

Zum Kauf von Ökopunkten

Anfrage kostenfrei · Provision nur bei Vertragsschluss

Für Ökokonto-Inhaber

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Zum Verkauf von Ökopunkten

Angebot kostenfrei und unverbindlich

Kurzfakten: Ökopunkte

Rechtsgrundlage
Landesrecht nach § 16 Abs. 2 BNatSchG
Herkunft
Vorab durchgeführte Maßnahmen im Ökokonto
Abgleich
Gleicher Naturraum und gleiches Bundesland
Zuordnung
Durch die Behörde im Zulassungsverfahren

Kaufen oder verkaufen

Ein Marktplatz für beide Seiten

Für Vorhabenträger

Ökopunkte für Ihren Ausgleich

Ihr Vorhaben verlangt einen Ausgleich, und Sie möchten ihn mit Ökopunkten erbringen? Ob eine Ökokonto-Maßnahme Ihrem Eingriff zugeordnet wird und mit welchem Wert, entscheidet die zuständige Behörde im Zulassungsverfahren.

So helfen wir

  • Anfrage per Postleitzahl, wir ermitteln Bundesland und Naturraum
  • Abgleich mit Angeboten aus demselben Naturraum und Bundesland
  • Kostenfrei, Provision nur bei Vertragsschluss
Ökopunkte kaufen

Für Ökokonto-Inhaber

Ökopunkte aus Ihrem Ökokonto

Sie haben eine Maßnahme vorab durchgeführt und in Ihrem Ökokonto buchen lassen? Dann können Sie die Ökopunkte an Vorhabenträger weitergeben, soweit Ihr Landesrecht das zulässt. In Baden-Württemberg etwa ist die Weitergabe der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen.

So helfen wir

  • Angebot kostenfrei und unverbindlich einstellen
  • Ihren Wunschpreis pro Punkt legen Sie selbst fest
  • Wir informieren Sie über neue Käuferanfragen
Ökopunkte verkaufen

Der Ablauf

In drei Schritten von der Anfrage zum Vertrag

  1. Anfrage oder Angebot einstellen

    Sie geben die Postleitzahl ein, wir ermitteln Bundesland und Naturraum. Vorhabenträger nennen ihren Bedarf und auf Wunsch einen Maximalpreis pro Punkt, Anbieter ihre Menge und ihren Wunschpreis.

  2. Abgleich im Naturraum

    Wir gleichen Anfragen und Angebote ab. Beide müssen im selben Naturraum und im selben Bundesland liegen; tragen beide Seiten einen Kompensationsraum, muss auch dieser übereinstimmen.

  3. Vertrag und Zuordnung

    Den Vertrag schließen Käufer und Verkäufer direkt miteinander. Die Zuordnung der Ökopunkte zum Eingriff erfolgt im Zulassungsverfahren durch die zuständige Behörde.

Häufige Fragen

Fragen zu Ökopunkten

Nein. Das Bundesnaturschutzgesetz überlässt die Bewertung, Buchung und Handelbarkeit von Maßnahmen in Ökokonten dem Landesrecht (§ 16 Abs. 2 BNatSchG). Den Begriff Ökopunkte verwendet etwa die Ökokonto-Verordnung Baden-Württembergs, Bayern bewertet in Wertpunkten. Mehr dazu im Beitrag Was sind Ökopunkte?
Bundesweit geregelt ist das nicht, denn die Handelbarkeit richtet sich nach Landesrecht. Ökopunkte beziehen sich zudem auf das Bewertungsverfahren ihres Landes und sind zwischen den Ländern nicht direkt vergleichbar. Unser Abgleich berücksichtigt nur Angebote aus demselben Bundesland und Naturraum wie Ihr Vorhaben.
Der Preisindex zeigt die Preisvorstellungen von Verkäufern aus aktiven Angeboten und die Maximalpreise von Käufern aus Gesuchen auf Ökopunktemarkt. Abgeschlossene Verkäufe sind darin nicht enthalten. Eine Preisspanne erscheint erst, wenn mindestens fünf Preise vorliegen.
Wir gleichen Anfragen und Angebote ab und vermitteln zwischen beiden Seiten, ohne Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Den Vertrag schließen Käufer und Verkäufer direkt miteinander; Ökopunktemarkt wird nicht Vertragspartner. Mehr zur Ökopunkte-Vermittlung.

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Ökopunkte anfragen oder anbieten

Ihre Anfrage ist kostenfrei; eine Provision fällt nur an, wenn ein Vertrag zustande kommt. Ökokonto-Inhaber bieten ihre Ökopunkte kostenfrei und unverbindlich an.