Ökopunkte-Vermittlung
Wir gleichen Ökopunkte-Gesuche und -Angebote nach Naturraum und Bundesland ab und vermitteln bis zum Vertrag.

Wir bringen zusammen, wer Kompensation braucht und wer sie anbieten kann. Manche Leistungen laufen über unseren Marktplatz, andere erbringt ein Partner.
Wir gleichen Ökopunkte-Gesuche und -Angebote nach Naturraum und Bundesland ab und vermitteln bis zum Vertrag.
Wir vermitteln projektbezogene Ausgleichsflächen zwischen Flächeneigentümern und Vorhabenträgern.
Was das Gesetz zur Sicherung von Kompensationsmaßnahmen verlangt und wie wir zwischen den Vertragsparteien vermitteln.
Abstimmung zur Eingriffsregelung vorbereiten: Die Leistung erbringt ein Partner, Ihre Anfrage läuft über uns.
Ökologische Baubegleitung für Ihre Baustelle: Die Leistung erbringt ein Partner, Ihre Anfrage läuft über uns.
Beratung zum landschaftspflegerischen Begleitplan nach § 17 BNatSchG: Die Leistung erbringt ein Partner, Ihre Anfrage läuft über uns.
Überblick
Ökopunktemarkt ist ein Marktplatz für Ökopunkte und Ausgleichsflächen. Vorhabenträger, also Personen und Organisationen, die ein Bauvorhaben umsetzen, beschreiben dort ihren Bedarf an Kompensation. Flächeneigentümer und weitere Anbieter stellen Ökopunkte und Flächen ein. Wir gleichen Bedarf und Angebot ab und berücksichtigen dabei zum Beispiel, in welchem Naturraum und Bundesland beide liegen.
Ganz einfach gesagt: Wir vermitteln, den Vertrag schließen Sie mit Ihrem Gegenüber. Bei Verträgen zwischen Anbietern und Suchenden treten wir als Vermittler auf und werden nicht selbst Vertragspartner. Rechtsdienstleistungen erbringen wir dabei nicht; für Fragen zu Ihrem Einzelfall sind Rechtsanwalt oder Notar die richtigen Ansprechpartner.
Drei Leistungen erbringen wir selbst über den Marktplatz: die Ökopunkte-Vermittlung, die Flächenvermittlung und die Vermittlung bis zum Vertrag, einschließlich Informationen zur rechtlichen Absicherung der Maßnahmen. Die Nutzung des Marktplatzes ist kostenfrei. Eine Provision zahlt nur die suchende Seite, und zwar erst, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Einzelheiten regeln unsere AGB zur Vermittlungsprovision.
Drei weitere Leistungen erbringt ein Partner: die Behördenabstimmung, die ökologische Baubegleitung und die Beratung zum landschaftspflegerischen Begleitplan, kurz LBP. Ihre Anfrage dazu läuft über uns, die Leistung selbst erbringt der Partner.
Für Unternehmen mit wiederkehrendem Bedarf, etwa für mehrere Projekte, gibt es außerdem die Kompensationsberatung im Full Service.
Welche Leistung passt zu Ihnen? Das hängt davon ab, ob Sie Kompensation suchen oder anbieten und ob Sie Ökopunkte oder eine Fläche im Blick haben. Die folgenden Seiten beschreiben jede Leistung im Einzelnen.
Ihre Anfrage ist kostenfrei; eine Provision fällt nur bei Vertragsschluss an. Ihr Angebot stellen Sie kostenfrei und unverbindlich ein.