Fläche anbieten: als Ausgleichsfläche verkaufen

Ob Landwirt, Landeigentümer oder Flächenagentur: Bieten Sie Ihre Fläche Vorhabenträgern an, die einen Ausgleich für ihren Eingriff in Natur und Landschaft suchen.

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Kurzfakten: Fläche anbieten

Was Sie anbieten
Ausgleichsfläche, Erstaufforstungsfläche, Fläche für Artenschutz oder Sonderbiotope
Mögliche Wege
Verkaufen, verpachten oder als Ökopunkte vermarkten
Für Anbietende
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Warum sich das Anbieten lohnen kann

Neue Wege für Flächen mit wenig Ertrag

Ihre Ausgangslage

Flächen mit wenig Ertrag

Ertragsschwache Standorte, Nassstellen oder Grenzertragsflächen bringen in der Bewirtschaftung oft wenig. Für den Ausgleich können gerade sie in Frage kommen: Nach § 15 Abs. 3 BNatSchG sind für die Landwirtschaft besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen.

Ihre Möglichkeiten

  • Fläche als Ausgleichsfläche verkaufen
  • Maßnahmen im Ökokonto bevorraten und als Ökopunkte verkaufen
  • Fläche für Solar, Speicher oder Pacht einschätzen lassen
Ökopunkte verkaufen

Unsere Leistung

Vom Angebot bis zum Vertrag

Wir gleichen Ihre Fläche mit Gesuchen von Vorhabenträgern ab und vermitteln zwischen Ihnen bis zum Vertrag. Den Vertrag schließen Sie direkt miteinander; Ökopunktemarkt tritt nur als Vermittler auf.

Für Sie

  • Keine Kosten und keine Provision für Anbietende
  • Abgleich mit Gesuchen, bei Ausgleichsflächen im selben Naturraum und Bundesland
  • Kostenfreie Kurzanalyse von LandVest
Naturraum per Postleitzahl bestimmen

Der Weg zum Angebot

In drei Schritten Ihre Fläche anbieten

  1. Fläche eintragen

    Im Schnellangebot geben Sie die Postleitzahl an, zeichnen die Fläche auf der Karte ein oder wählen Flurstücke aus und nennen Größe und Wunschpreis pro Hektar.

  2. Veröffentlichung und Abgleich

    Sind Ihre Angaben vollständig und bestätigt, veröffentlichen wir Ihr Angebot auf dem Marktplatz und gleichen es mit Gesuchen ab.

  3. Vertrag schließen

    Passt ein Gesuch, vermitteln wir zwischen Ihnen und dem Vorhabenträger. Den Vertrag schließen Sie direkt; lassen Sie ihn vor der Unterschrift von einem Rechtsanwalt oder Notar prüfen.

Häufige Fragen

Fragen für Landwirte, Eigentümer und Flächenagenturen

Das hängt vom Einzelfall ab: von der Lage, dem heutigen Zustand und dem Aufwertungspotenzial Ihrer Fläche sowie vom Landesrecht. Für einen Ersatz braucht ein Vorhabenträger in der Regel eine Fläche im selben Naturraum wie sein Eingriff. Ob eine Maßnahme anerkannt wird, entscheidet die zuständige Behörde.
Sie selbst. Im Schnellangebot nennen Sie Ihren Wunschpreis pro Hektar; über den endgültigen Preis einigen Sie sich mit der suchenden Seite. Ein marktgerechter Preis erhöht Ihre Vermittlungschancen.
Das hängt vom Weg ab. Verkaufen Sie die Fläche, geht das Eigentum über. Möchten Sie Eigentümer bleiben, kommen eine Verpachtung oder Ökopunkte aus einem Ökokonto in Betracht; die Maßnahme ist dann für den erforderlichen Zeitraum zu unterhalten und rechtlich zu sichern.
Ihr Angebot steht dann auf dem Marktplatz und wird mit Gesuchen abgeglichen. Vorher sehen wir es nur auf formale Vollständigkeit und offensichtliche Rechtsverstöße durch. Eine Aussage zur Eignung Ihrer Fläche ist damit nicht verbunden.
Nein. Angebote auf dem Marktplatz sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag setzt weitere Verhandlungen voraus, in denen wir zwischen Ihnen und der suchenden Seite vermitteln, ohne Rechtsdienstleistungen zu erbringen.

Jetzt Fläche anbieten

Ihre Fläche für den Ausgleich

Stellen Sie Ihre Fläche kostenfrei und unverbindlich ein, oder lassen Sie erst einschätzen, wofür sie sich eignet.