Ihre Ausgangslage
Flächen mit wenig Ertrag
Ertragsschwache Standorte, Nassstellen oder Grenzertragsflächen bringen in der Bewirtschaftung oft wenig. Für den Ausgleich können gerade sie in Frage kommen: Nach § 15 Abs. 3 BNatSchG sind für die Landwirtschaft besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen.
Ihre Möglichkeiten
- Fläche als Ausgleichsfläche verkaufen
- Maßnahmen im Ökokonto bevorraten und als Ökopunkte verkaufen
- Fläche für Solar, Speicher oder Pacht einschätzen lassen
