Die Ausgangslage
Auflage da, Fläche fehlt
Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auszugleichen oder zu ersetzen (§ 15 Abs. 2 BNatSchG), und schon im Antrag sind Angaben zur Verfügbarkeit der Kompensationsflächen zu machen (§ 17 Abs. 4 BNatSchG). Passende Ökopunkte oder Flächen im richtigen Naturraum zu finden, kostet Zeit.
So helfen wir
- Abgleich mit den Angeboten auf dem Marktplatz
- Angebotspreise für Ökopunkte je Bundesland als Orientierung
- Vermittlung bis zum Vertrag
