Die Ausgangslage
Ausgleich nötig, Punkte fehlen
Unvermeidbare Beeinträchtigungen hat der Verursacher auszugleichen oder zu ersetzen (§ 15 Abs. 2 BNatSchG). Ökopunkte stammen aus Maßnahmen, die vorab umgesetzt und in einem Ökokonto bevorratet wurden. Passende Punkte im richtigen Naturraum zu finden, kostet ohne Marktüberblick Zeit.
So helfen wir
- Abgleich mit Angeboten aus Ihrem Naturraum und Bundesland
- Angebots- und Gesuchspreise je Bundesland als Orientierung
- Vermittlung zwischen Ihnen und der anbietenden Seite bis zum Vertrag
