Ökopunkte kaufen: Preise, Ablauf und Anfrage

Sie benötigen Ökopunkte für den Ausgleich Ihres Vorhabens? Beschreiben Sie Ihren Bedarf in der Schnellanfrage. Wir gleichen ihn mit Angeboten aus Ihrem Naturraum und Bundesland ab und vermitteln bis zum Vertrag.

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Kostenfrei · Provision nur bei Vertragsschluss

Ich vergleiche erst Preise

Preise je Bundesland

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Preisvorstellungen von Käufern und Verkäufern

Kurzfakten: Ökopunkte kaufen

Herkunft
Ökokonto-Maßnahmen
Abgleich
Gleicher Naturraum und Bundesland
Kosten der Anfrage
Keine
Provision
Nur bei Vertragsschluss

Warum über den Marktplatz

Ökopunkte finden, ohne lange zu suchen

Die Ausgangslage

Ausgleich nötig, Punkte fehlen

Unvermeidbare Beeinträchtigungen hat der Verursacher auszugleichen oder zu ersetzen (§ 15 Abs. 2 BNatSchG). Ökopunkte stammen aus Maßnahmen, die vorab umgesetzt und in einem Ökokonto bevorratet wurden. Passende Punkte im richtigen Naturraum zu finden, kostet ohne Marktüberblick Zeit.

So helfen wir

  • Abgleich mit Angeboten aus Ihrem Naturraum und Bundesland
  • Angebots- und Gesuchspreise je Bundesland als Orientierung
  • Vermittlung zwischen Ihnen und der anbietenden Seite bis zum Vertrag
Was sind Ökopunkte?

Gut zu wissen

Ökopunkte sind Landesrecht

Wie Ökokonten geführt, bewertet und gehandelt werden, regelt jedes Land selbst (§ 16 Abs. 2 BNatSchG). Baden-Württemberg bewertet in Ökopunkten, Bayern in Wertpunkten. Mengen aus verschiedenen Ländern sind deshalb nicht direkt vergleichbar.

  • Bundesland und Naturraum der Maßnahme
  • Das Bewertungsverfahren, nach dem die Punkte ermittelt wurden
  • Die Zuordnung zu Ihrem Eingriff durch die zuständige Behörde

Der Ablauf

So läuft der Kauf von Ökopunkten ab

  1. Bedarf übermitteln

    In der Schnellanfrage geben Sie die Postleitzahl Ihres Vorhabens ein; wir ermitteln Bundesland und Naturraum. Menge und Maximalpreis pro Punkt ergänzen Sie, wenn Sie beides schon kennen.

  2. Abgleich nach Region

    Wir gleichen Ihre Anfrage mit Ökopunkte-Angeboten aus demselben Naturraum und demselben Bundesland ab. Unterteilt ein Land den Naturraum in Kompensationsräume, zählt grundsätzlich auch dieser.

  3. Vertrag direkt schließen

    Passt ein Angebot, vermitteln wir zwischen Ihnen und der anbietenden Seite, ohne Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Den Vertrag schließen Sie direkt miteinander; erst dann fällt eine Provision an.

Häufige Fragen

Fragen zum Kauf von Ökopunkten

Den Preis nennt die anbietende Seite; über die Bedingungen verhandeln Sie miteinander, wir vermitteln dabei. Wie viel ein Ökopunkt kostet, hängt stark vom Bundesland und vom Kompensationsinstrument ab. Unser Preisindex zeigt Preisvorstellungen von Verkäufern und Käufern je Bundesland, keine abgeschlossenen Verkäufe; eine Spanne erscheint erst ab fünf Preisen.
Auf dem Marktplatz gleichen wir Ökopunkte nach gleichem Naturraum und gleichem Bundesland ab. Nach Bundesrecht ist eine Beeinträchtigung ersetzt, wenn die Funktionen des Naturhaushalts im betroffenen Naturraum gleichwertig hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist (§ 15 Abs. 2 BNatSchG). Welche Maßnahme im Einzelfall passt, entscheidet die zuständige Behörde.
Die Provision zahlt nur die suchende Seite, also Sie als Käufer, und nur, wenn mit dem vermittelten Anbieter ein Vertrag wirksam zustande kommt. Sie beträgt „sechs (6) % des Gesamtpreises inklusive der am Tag der Rechnungstellung geltenden Umsatzsteuer“, „mindestens jedoch 1.200,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer“ (AGB-Provision, Ziffer 6.1). Die Anfrage selbst ist kostenfrei.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im erforderlichen Zeitraum zu unterhalten und rechtlich zu sichern (§ 15 Abs. 4 BNatSchG). Wie gesichert wird, entscheidet die zuständige Behörde; möglich ist etwa eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch, Pflicht ist sie nicht in jedem Fall. In Bayern lassen sich Wertpunkte ohne das Eigentum nur übertragen, wenn die Maßnahme ab ihrer Abbuchung rechtlich gesichert ist.
Nicht allein durch den Kauf. Die Ökopunkte werden Ihrem Eingriff im Zulassungsverfahren zugeordnet; ob und mit welchem Wert, entscheidet die zuständige Behörde. Verantwortlich für Ausführung, Unterhaltung und Sicherung bleibt nach Bundesrecht der Verursacher; ob die Verantwortung auf Dritte übergehen kann, regelt das Landesrecht.

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Ökopunkte für Ihr Vorhaben anfragen

Die Anfrage ist kostenfrei; eine Provision fällt nur an, wenn ein Vertrag zustande kommt.