In Gesprächen über Ökopunkte werden die Begriffe Naturraum und Kompensationsraum häufig synonym verwendet – tatsächlich bezeichnen sie aber unterschiedliche räumliche Konzepte. Einfach erklärt bedeutet dies: Der Naturraum ist eine bundesweit einheitliche Klassifikation, der Kompensationsraum dagegen eine landesrechtliche Festlegung. Wer Ökopunkte sucht oder anbietet, sollte den Unterschied kennen, weil davon abhängt, welche Punkte zu welchem Eingriff passen.
Naturraum (BfN-Haupteinheit)
Der Naturraum ist eine wissenschaftlich-geografische Gliederung. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) unterteilt Deutschland in 73 naturräumliche Haupteinheiten, gekennzeichnet mit den Codes D01 bis D73. Diese Codes orientieren sich an Klima, Geologie, Boden und Vegetation – also an natürlichen Merkmalen, nicht an Verwaltungsgrenzen.
Der Naturraum ist damit die bundesweit einheitliche Bezugsebene. Mehr dazu unter BfN-Naturräume verstehen.
Kompensationsraum (Bundesland-spezifisch)
Der Kompensationsraum dagegen ist ein landesrechtliches Konstrukt. Jedes Bundesland legt selbst fest, in welchem räumlichen Bezug ein Eingriff kompensiert werden darf. Daraus ergeben sich drei Muster:
- Nordrhein-Westfalen definiert fünf Kompensationsräume (K01–K05), die auf Gemeindegrenzen basieren. Diese sind gröber als die BfN-Haupteinheiten und aggregieren mehrere D-Codes.
- Brandenburg nutzt die LaPro-Naturräume aus dem Landschaftsprogramm. Diese spalten einzelne D-Codes in feinere Teilräume auf.
- Berlin kennt nach § 17 NatSchG Bln keine räumliche Bindung im klassischen Sinn – die naturräumliche Zuordnung entfällt für Eingriffe im Stadtgebiet weitgehend.
- Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und weitere Länder verwenden die BfN-Haupteinheiten direkt und verzichten auf eigene Codes.
Tabelle: BfN-Code → Bundesland-spezifischer Begriff
Die folgende Übersicht verdeutlicht, wie aus einem D-Code je nach Bundesland ein anderer Bezugsbegriff wird. Die komplette 16-Länder-Übersicht finden Sie im Bundesländer-Vergleich.
| BfN-Code | Beispielraum | Bundesland | Landesrechtlicher Begriff |
|---|---|---|---|
| D34 | Westfälische Tieflandsbucht | Nordrhein-Westfalen | K01 (Kompensationsraum) |
| D35 | Niederrheinisches Tiefland | Nordrhein-Westfalen | K02 (Kompensationsraum) |
| D12 | Mittelbrandenburgische Platten | Brandenburg | LaPro-Naturraum |
| – | Berliner Stadtgebiet | Berlin | Bindung entfällt nach § 17 |
| D65 | Unterbayerisches Hügelland | Bayern | BfN-Haupteinheit (direkt) |
| D55 | Mittelhessisches Bergland | Hessen | BfN-Haupteinheit (direkt) |
Was bedeutet das für die Praxis?
Hieraus ergibt sich eine klare Regel: Bei der Suche nach Ökopunkten ist die Eingriffs-PLZ entscheidend. Sie definiert, welcher Kompensationsraum gilt – und damit, welche Ökopunkte überhaupt anrechenbar sind. So funktioniert die Naturraum-Ermittlung per PLZ Schritt für Schritt.
Ein Beispiel: Liegt der Eingriff in Dortmund (PLZ 44359), erfolgt die Suche im Kompensationsraum K01 Nordrhein-Westfalen. Liegt er in Potsdam, ist der Bezugsraum ein bestimmter LaPro-Naturraum in Brandenburg. Und liegt er in Berlin-Mitte, entfällt die räumliche Bindung weitgehend.
Dies hat den Vorteil, dass Sie sich nicht selbst durch das Geflecht aus Bundes- und Landesrecht arbeiten müssen. Unser System ordnet jede PLZ automatisch dem korrekten Bezugsraum zu.



