Nordrhein-Westfalen unterteilt seine Landesfläche in fünf Kompensationsräume – kurz K01 bis K05. Diese Räume wurden ursprünglich vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV, heute LANUK) festgelegt und orientieren sich näherungsweise an den Haupteinheiten der Bundesanstalt für Naturschutz (BfN). Anders als reine Naturraumgrenzen folgen die K-Räume jedoch den Gemeindegrenzen. Damit dienen sie als praxistaugliche Bezugsgröße im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 15 Abs. 2 BNatSchG.
Die fünf Kompensationsräume in Nordrhein-Westfalen
Die folgenden Übersichten zeigen die fünf K-Räume und ihre ungefähre Zuordnung zu den BfN-Haupteinheiten. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den jeweiligen Gemeindelisten des LANUK.
K01 – Münsterländisches Tiefland und Westfälisches Tiefland
K01 umfasst die nördlichen und nordöstlichen Tieflandbereiche Nordrhein-Westfalens. Geografisch entspricht dieser Raum näherungsweise der Westfälischen Tieflandsbucht (BfN-Code D34). Charakteristisch sind weite, landwirtschaftlich geprägte Flächen, sandige Böden und kleinteilige Heckenstrukturen. Auenlandschaften und Niederungsmoore prägen das Bild zusätzlich.
K02 – Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht
K02 erstreckt sich über den Niederrhein und die Kölner Bucht (näherungsweise BfN-Code D35). Der Raum ist geprägt von fruchtbaren Lössböden, intensiver Landwirtschaft und einem dichten Siedlungsband entlang des Rheins. Gleichzeitig finden sich hier bedeutende Auenbereiche und Tagebau-Folgelandschaften, die als Kompensationsflächen interessant sein können.
K03 – Weser- und Weser-Leine-Bergland
K03 deckt den ostwestfälischen Mittelgebirgsraum ab und entspricht näherungsweise dem Weser- und Weser-Leine-Bergland (BfN-Code D36). Die Landschaft ist hügelig bis bergig, durchsetzt von Mischwäldern, Grünland und kleineren Tälern. Die Reliefvielfalt eröffnet ein breites Spektrum an ökologischen Aufwertungspotenzialen.
K04 – Bergisches Land und Sauerland
K04 umfasst das Bergische Land sowie das Sauerland (näherungsweise BfN-Code D38). Charakteristisch sind ausgedehnte Mischwälder, kühlere Lagen, Quellbereiche und naturnahe Bachläufe. Der Raum gilt als waldreich und stellt für viele Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Wald oder Gewässer einen geeigneten Rahmen dar.
K05 – Eifel
K05 entspricht dem nordrhein-westfälischen Anteil der Eifel (näherungsweise BfN-Code D45). Die Mittelgebirgslandschaft ist geprägt von Buchenwäldern, Hochlagen, vulkanischen Strukturen und naturnahen Fließgewässern. Aufgrund der teilweise nährstoffarmen Standorte ergeben sich besondere ökologische Schwerpunkte.
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Rechtsgrundlage
Die Pflicht zur räumlich-funktionalen Kompensation ergibt sich aus § 15 Abs. 2 BNatSchG. Demnach sollen Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst innerhalb desselben Naturraums ausgeglichen oder ersetzt werden. Das LANUV NRW (heute LANUK) hat die fünf Kompensationsräume zur praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes definiert und über Gemeindelisten konkretisiert.



