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Solarpflicht in Städten und Gemeinden

6 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert am 26. Mai 2026

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Die Solarpflicht ist heute kein politisches Vorhaben mehr, sondern geltendes Landesrecht in zahlreichen Bundesländern. Als Eigentümer eines Wohn- oder Gewerbegebäudes ebenso wie als Verantwortlicher in einer Kommune begegnet Ihnen die Frage spätestens beim nächsten Bauantrag oder bei der nächsten umfassenden Dachsanierung. Wir ordnen für Sie die Rechtslage je Bundesland ein, zeigen die wirtschaftlichen Folgen und beleuchten die seit 2023 deutlich verbesserte steuerliche Behandlung von Photovoltaik-Anlagen.

Was die Solarpflicht regelt

Die Solarpflicht verpflichtet Bauherren und Immobilieneigentümer, auf Neubauten oder bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Geregelt wird dies nicht im Bund, sondern in den jeweiligen Landesbauordnungen und Landes-Klimaschutzgesetzen. Im Klartext bedeutet dies: Welche Pflicht für Ihr Vorhaben greift, hängt davon ab, in welchem Bundesland Ihr Gebäude steht.

Die Regelungen unterscheiden sich in drei Punkten: Erstens, ob nur Neubauten oder auch Bestandsdächer bei Sanierung betroffen sind. Zweitens, welche Gebäudetypen erfasst werden — Wohngebäude, Nicht-Wohngebäude oder Parkplätze. Drittens, ab welchem Stichtag die Pflicht in Kraft tritt. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Landesregelungen.

Bundesland-Übersicht: Wo die Solarpflicht greift

Baden-Württemberg

Seit 2022 nach Klimaschutzgesetz BW und PV-Pflicht-Verordnung. Erfasst Neubauten von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden sowie grundlegende Dachsanierungen.

Bayern

Seit 2023 nach Art. 44a BayBO und BayKlimaG. Pflicht zunächst für Neubauten von Nicht-Wohngebäuden sowie Parkplätze ab 35 Stellplätzen.

Berlin

Seit 2023 nach Solargesetz Berlin (SolarG Bln). Erfasst Neubauten und umfassende Dachsanierungen von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden.

Hamburg

Seit 2023 nach Hamburgischem Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG). Pflicht für Neubauten, ab 2025 zusätzlich bei grundlegenden Dachsanierungen.

Nordrhein-Westfalen

Seit 2024 nach BauO NRW. Pflicht für Neubauten von Nicht-Wohngebäuden sowie Parkplätze ab 35 Stellplätzen; Wohngebäude und Bestandssanierung folgen schrittweise.

Niedersachsen

Seit 2024 nach NBauO. Erfasst Neubauten von Nicht-Wohngebäuden und größere Parkplätze; Wohngebäude folgen.

Bremen, Hessen, Schleswig-Holstein, RLP

Partielle Pflichten, häufig auf Landesgebäude oder einzelne Gebäudekategorien beschränkt. Eine Prüfung der jeweiligen Landesregelung ist im Einzelfall ratsam.

Hinweis zur Rechtslage in den Bundesländern

Die Solarpflichten der Länder werden laufend angepasst. Für Ihre konkrete Bauplanung empfehlen wir den Blick in die jeweils aktuelle Landesbauordnung oder das Klimaschutzgesetz Ihres Bundeslandes. Die Energie- und Bauministerien der Länder stellen Merkblätter und Auslegungshinweise bereit. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) veröffentlicht zudem eine jährlich aktualisierte Übersicht aller Bundesländer.

Muss ich mein Bestandsgebäude jetzt umrüsten?

Hieraus ergibt sich automatisch die Frage, ob Sie Ihr bestehendes Haus oder Ihren Gewerbebau verändern müssen. Die kurze Antwort: in der Regel nein. Die Solarpflicht greift in keinem Bundesland für laufende Bestandsgebäude ohne Baumaßnahme. Sie wird vielmehr ausgelöst durch zwei Ereignisse: einen Neubau oder eine grundlegende Dachsanierung.

Was als "grundlegende Sanierung" gilt, definieren die Länder unterschiedlich — typischerweise ist die vollständige Erneuerung der Dachabdichtung oder der gesamten Dacheindeckung gemeint. Kleinere Reparaturen, das Austauschen einzelner Ziegel oder eine reine Wärmedämmung im Dachgeschoss lösen die Pflicht in den meisten Ländern nicht aus.

Auch ohne gesetzliche Pflicht kann sich die Investition in eine Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich rechnen. Sinkende Modulpreise, die seit 2023 deutlich verbesserte Steuerbehandlung sowie ein häufig hoher Eigenverbrauchsanteil führen heute selbst bei kleineren Anlagen zu attraktiven Amortisationszeiten.

So finden Sie den passenden Installateur

Die Auswahl eines qualifizierten Anbieters ist für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage entscheidend. Wir empfehlen ein strukturiertes Vorgehen in fünf Schritten:

1

Lokale Anbieter recherchieren

Beginnen Sie mit Fachbetrieben in Ihrer Region. Kurze Wege erleichtern den späteren Service und das Garantiemanagement.

2

Branchenverbände konsultieren

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) führt Listen zertifizierter Installateure. Diese Betriebe erfüllen festgelegte Qualitätsstandards.

3

Referenzen und Kundenbewertungen prüfen

Konkrete Referenzprojekte und unabhängige Bewertungen liefern verlässlichere Hinweise als reine Werbeaussagen.

4

Mindestens drei Angebote vergleichen

Achten Sie auf Modulqualität, Wechselrichter, Speicher, Leistungsgarantien und die Garantiebedingungen. Pauschale Vergleiche allein über den Endpreis greifen zu kurz.

5

Persönliches Beratungsgespräch führen

In einem persönlichen Gespräch klären Sie offene Fragen und gewinnen ein belastbares Bild von Professionalität und Erreichbarkeit des Anbieters.

Gewerbedächer: Großflächig, unbeschattet, wirtschaftlich

Gewerbedächer bieten häufig die wirtschaftlich attraktivste Ausgangslage. Lagerhallen, Produktionsbauten und Bürogebäude verfügen in der Regel über große, unbeschattete Flachdächer. Aufbauten wie Antennen oder Satellitenschüsseln sind selten, statische Reserven oft großzügig dimensioniert.

Für Unternehmen ergeben sich daraus drei wirtschaftliche Hebel: Erstens deckt der eigenerzeugte Strom einen wesentlichen Teil des Tagesverbrauchs ab und senkt damit die Bezugskosten. Zweitens verbessert sich die CO2-Bilanz des Betriebs — ein Faktor, der für Zulieferer-Audits, Bankgespräche und ESG-Berichte zunehmend relevant ist. Drittens lässt sich überschüssiger Strom einspeisen oder in einem Mieterstrom-Modell direkt an Untermieter weitergeben.

Mehrfamilienhäuser: Gemeinschaftsanlage und Mieterstrom

Auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können die Pflicht zur Chance machen. Eine Photovoltaik-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus erschließt regelmäßig zwei Ertragsquellen zugleich: die Einspeisevergütung nach EEG und den direkten Stromverkauf an die Mieter über ein Mieterstrom-Modell.

Für Sie als Vermieter bedeutet ein Mieterstrom-Modell eine zusätzliche, planbare Einnahmequelle und steigert die Attraktivität Ihrer Immobilie. Für die Mieter sinken die Stromkosten, da der lokal erzeugte Solarstrom typischerweise unter dem Tarif eines Netzanbieters liegt. Welches Modell — klassischer Mieterstrom, gemeinschaftliche Versorgung nach Solarpaket I oder Vollverpachtung an einen Betreiber — für Sie geeignet ist, hängt von der Anlagengröße, der Mieterstruktur und Ihrer Bereitschaft zur Eigeninvestition ab. In unserem Artikel zum Mieterstrom finden Sie eine vertiefende Übersicht.

Steuerliche Behandlung: Was sich seit 2023 geändert hat

Die steuerliche Lage für kleine und mittlere Photovoltaik-Anlagen hat sich seit dem Jahressteuergesetz 2022 grundlegend verändert. Zwei Regelungen sind dabei zentral:

§ 3 Nr. 72 EStG: Einkommensteuer­befreiung

Für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind die Einkünfte aus Stromerzeugung einkommensteuerfrei — und zwar unabhängig vom Gebäudetyp. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde diese Schwelle für alle Inbetriebnahmen nach dem 31. Dezember 2024 vereinheitlicht. Eine Anlage bis 30 kWp auf einem Einfamilienhaus, einem Mehrfamilienhaus oder einem Gewerbebau wird damit steuerlich gleich behandelt.

§ 12 Abs. 3 UStG: Nullsteuersatz auf Anschaffung

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Sie zahlen also keine Umsatzsteuer mehr auf Module, Wechselrichter und Speicher. Damit entfällt für die meisten Privathaushalte zugleich die Notwendigkeit der Regelbesteuerung — die Anlage kann von Beginn an in der Kleinunternehmerregelung geführt werden.

Für größere Anlagen ab 30 kWp pro Einheit oder mit Volumen über 100 kWp pro Steuerpflichtigem bleibt die klassische Besteuerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb bestehen. Hier sind die anschaffungsseitigen Vorteile durch Sonder-Abschreibungen, Investitionsabzugsbeträge und ab April 2024 wieder durch die degressive AfA aber weiterhin erheblich. Eine vertiefende Übersicht zur Steuerbehandlung finden Sie in unserem Artikel zur Photovoltaik-Steuer.

Steuerberatung individuell einholen

Trotz Vereinfachungen seit 2023 bleibt die steuerliche Behandlung im Detail komplex — insbesondere bei der Frage, ob eine Anlage gewerblich oder privat geführt wird, beim Eigenverbrauch und bei der Behandlung von Mieterstrom-Modellen. Wir empfehlen Ihnen, vor der Investition eine fachkundige Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.

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Fazit: Pflicht trifft Wirtschaftlichkeit

Die Solarpflicht ist in der Mehrheit der Bundesländer Realität — bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen entlang klar definierter Schwellen. Bestandsgebäude ohne Baumaßnahme bleiben in aller Regel unberührt. Gleichzeitig haben das Jahressteuergesetz 2022 und die Nullsteuersatz-Regelung den wirtschaftlichen Rahmen für Photovoltaik-Anlagen spürbar verbessert.

Ob Sie als Eigentümer einer Privatimmobilie, eines Gewerbebaus oder als Verantwortlicher in einer Kommune planen: Eine strukturierte Prüfung der jeweils geltenden Landesregelung, der baulichen Voraussetzungen und der steuerlichen Gestaltung lohnt sich vor jedem konkreten Schritt. Gerne unterstützen wir Sie dabei kostenfrei und unverbindlich.

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