Windparks gehören zu den zentralen Bausteinen der deutschen Energiewende. Als Landeigentümer stehen Sie früher oder später vor der Frage, ob Ihre Fläche für einen Windpark in Betracht kommt — und was eine Verpachtung praktisch bedeutet. In diesem Beitrag ordnen wir die wichtigsten Kennzahlen ein, erklären die Standortanforderungen und führen Sie strukturiert durch den Genehmigungsweg nach Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Was ist ein Windpark?
Ganz einfach gesagt: Ein Windpark ist eine Gruppe von Windenergieanlagen an einem Standort, die gemeinsam Strom aus Wind erzeugen. Die einzelnen Anlagen wandeln die Bewegungsenergie des Windes über Rotor, Generator und Wechselrichter in elektrische Energie um. Diese wird ins öffentliche Netz eingespeist.
Grundsätzlich werden zwei Typen unterschieden:
- Onshore-Windparks stehen an Land. Sie sind in der Errichtung und Wartung deutlich einfacher, profitieren von kurzen Wegen zu den Verbrauchszentren und sind das Rückgrat der deutschen Windkraft.
- Offshore-Windparks stehen im Meer. Sie nutzen höhere und gleichmäßigere Windgeschwindigkeiten und liefern entsprechend mehr Energie pro Anlage. Bau, Logistik und Netzanbindung sind allerdings aufwendiger.
Für Landeigentümer in Deutschland ist Onshore die relevante Kategorie. Offshore-Flächen liegen in der ausschließlichen Wirtschaftszone des Bundes.
Wie viel Strom liefern moderne Windparks?
Die Leistungsdaten haben sich in den letzten Jahren spürbar verschoben. Während Bestandsanlagen aus den 2000er Jahren noch 2 bis 3 Megawatt installierter Leistung erreichen, liegen Neuinstallationen heute deutlich darüber.
Anlagengrößen 2026
So viel leistet eine moderne Windenergieanlage
Durchschnitt der Onshore-Neuinstallationen im ersten Quartal 2026 sowie aktuelle Spitzenmodelle.
Ø Neuinstallation Onshore
Spitzenmodelle bis 7,2 MW · Quelle: Fachagentur Wind und Solar
Offshore-Turbinen sind deutlich leistungsstärker. Die aktuell installierten Modelle erreichen 14 bis 15 Megawatt pro Anlage. Das größte deutsche Offshore-Vorhaben ist derzeit EnBW He Dreiht in der Nordsee mit 960 Megawatt installierter Leistung; die Inbetriebnahme erfolgt schrittweise bis 2026. Damit zählt der Park zu den leistungsstärksten Offshore-Projekten Europas. Im internationalen Vergleich ist Ørsted Hornsea One vor der englischen Küste mit rund 1,2 Gigawatt seit 2019 in Betrieb.
Ein Rechenbeispiel macht die Größenordnung greifbar: Ein mittelgroßer Onshore-Park mit 20 Anlagen zu je 6 Megawatt hat 120 Megawatt installierte Leistung. Über die Jahresstunden gerechnet versorgt eine solche Anlage rund 70.000 Haushalte mit Strom. Offshore-Parks liefern bei vergleichbarer Leistung deutlich mehr Strom, weil der Wind dort gleichmäßiger weht.
Welche Standorte eignen sich für einen Windpark?
Nicht jede Fläche taugt für einen Windpark. Projektentwickler prüfen Ihren Standort entlang von fünf Kriterien, bevor eine Verpachtung wirtschaftlich darstellbar ist.
Windhöffigkeit
Entscheidend ist die mittlere Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe. Höhenlagen, Küstennähe und freie Landschaften ohne hohe Hindernisse sind im Vorteil. Ein professionelles Windgutachten weist die Ertragswahrscheinlichkeit für Ihren konkreten Standort aus.
Abstand zur Wohnbebauung
Mindestabstände zu Wohnhäusern variieren je nach Bundesland und sind in den landesrechtlichen Bauordnungen geregelt. Sie wirken sich direkt auf die nutzbare Fläche aus. Mehr dazu im Hinweiskasten weiter unten.
Naturschutz und Artenschutz
Vor jeder Genehmigung steht eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG. Schutzgebiete, Vogelflugkorridore und Fledermausvorkommen können den Standort einschränken oder Auflagen erforderlich machen.
Netzanschluss und Erschließung
Die Entfernung zum nächsten Umspannwerk mit freier Anschlusskapazität entscheidet maßgeblich über die Wirtschaftlichkeit. Zufahrtswege für Schwertransporte und die Erschließung mit Kranstellflächen sind ebenfalls einzuplanen.
Planungsrechtliche Eignung
Die Fläche sollte als Windvorranggebiet ausgewiesen sein oder in einer für Windkraft offenen Konzentrationszone liegen. Außerhalb gilt § 35 BauGB mit zusätzlichen Anforderungen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet die Länder, bis 2032 zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen.
Mindestabstand zur Wohnbebauung — was gilt 2026?
Die Abstandsregeln sind Ländersache. Der bundesrechtliche Rahmen in § 249 BauGB erlaubt den Ländern, eigene Mindestabstände festzulegen.
- Bayern hat die sogenannte 10-H-Regel seit der Novelle vom 16. November 2022 in vielen Konstellationen gelockert. In Vorranggebieten, an Autobahnen, Bahntrassen und in Wäldern gilt die volle 10-fache Höhe nicht mehr.
- Nordrhein-Westfalen hat den pauschalen 1.000-Meter-Mindestabstand 2024/25 gekippt.
- Saarland, Sachsen-Anhalt und einige weitere Länder kennen keine pauschalen Mindestabstände.
- Bis spätestens 2032 müssen alle Bundesländer 2 Prozent ihrer Landesfläche für Windenergie ausweisen (WindBG, Stufenziel 1,4 Prozent bis 2027).
Im Klartext bedeutet das: Die nutzbare Fläche für Windenergie wächst in den kommenden Jahren in fast allen Bundesländern erheblich.
Der Genehmigungsweg im Überblick
Der Bau eines Windparks ist ein immissionsschutzrechtliches Verfahren. Geregelt wird es im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Sechs Schritte führen von der ersten Standortprüfung bis zur Inbetriebnahme.
Standortprüfung und Windgutachten
Der Projektentwickler bewertet Ihre Fläche anhand der Windhöffigkeit, der planungsrechtlichen Lage und der Netzanschlusssituation. Ein erstes Windgutachten weist die Ertragswahrscheinlichkeit aus.
Sicherung der Flächen
Mit Ihnen als Eigentümer wird ein Nutzungsvertrag — meist eine Kombination aus Gestattungsvertrag und beschränkter persönlicher Dienstbarkeit — geschlossen. Übliche Laufzeiten liegen bei 25 bis 30 Jahren.
Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfung
Nach UVPG werden die Auswirkungen auf Mensch, Tiere, Pflanzen und Landschaftsbild ermittelt. § 44 BNatSchG verlangt zusätzlich eine artenschutzrechtliche Prüfung für besonders geschützte Arten.
Antrag nach § 4 BImSchG
Anlagen ab 50 Meter Gesamthöhe sind nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürftig. Der Vorhabenträger reicht das vollständige Antragspaket bei der zuständigen Behörde — meist der Bezirksregierung oder dem Landratsamt — ein.
Beteiligung und Genehmigung nach § 6 BImSchG
Die Behörde beteiligt Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit. Nach Abschluss des Verfahrens ergeht die Genehmigung nach § 6 BImSchG. Sie schließt die Baugenehmigung mit ein (Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG).
Bau, Netzanschluss und Inbetriebnahme
Es folgen Wegebau, Fundamentierung, Errichtung der Anlagen und der Anschluss ans öffentliche Netz. Mit der Inbetriebnahme beginnt die Vergütung über die Marktprämie nach EEG.
Parallel dazu sind die Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG anzuwenden und Ausgleichsmaßnahmen zu erbringen. Der Vorhabenträger kompensiert den Eingriff in Natur und Landschaft entweder über eine eigene Ausgleichsfläche oder über Ökopunkte aus einem Ökokonto. Auf Ihre Pacht als Eigentümer wirkt sich das in der Regel nicht aus.
Was eine Windpark-Verpachtung für Sie als Eigentümer bedeutet
Verpachten Sie eine Fläche für einen Windpark, erhalten Sie über die gesamte Laufzeit eine planbare jährliche Pacht — meist gestaffelt aus einem festen Sockelbetrag und einem ertragsabhängigen Anteil. Wertsicherungsklauseln koppeln die Pacht typischerweise an den Verbraucherpreisindex.
Sie investieren nicht selbst und tragen weder Bau-, Betriebs- noch Rückbaurisiko. Die Sicherheitsleistung für den Rückbau nach § 35 Abs. 5 BauGB hinterlegt der Anlagenbetreiber. Die landwirtschaftliche Nutzung der umliegenden Flächen bleibt bestehen; eine moderne Windenergieanlage benötigt nur rund 0,3 bis 0,5 Hektar dauerhaft versiegelte Fläche.
Windparks in Kombination mit Batteriespeichern
Der weitere Ausbau der Windenergie stößt zunehmend auf die Grenzen der Netzinfrastruktur. Eine zukunftsfähige Antwort darauf sind Batteriespeicher und Wasserstoff-Elektrolyseure direkt am Windpark. Sie nehmen Strom auf, wenn der Wind kräftig weht und das Netz an seine Grenzen kommt, und geben ihn zeitversetzt wieder ab.
Das hat den Vorteil, dass weniger Strom abgeregelt werden muss und der Park einen höheren Anteil seiner Erzeugung verwerten kann. Für Sie als Eigentümer wird die Fläche dadurch nicht größer — Speicher und Wechselrichterstationen werden in die bestehende Anlagenparzelle integriert.
Fazit
Windparks bleiben in Deutschland eines der wichtigsten Felder der Energiewende. Mit dem WindBG und der Pflicht zur Ausweisung von zwei Prozent der Landesfläche bis 2032 werden in den kommenden Jahren erheblich mehr Flächen für Windenergie geöffnet. Moderne Onshore-Anlagen liefern im Schnitt 5,5 Megawatt, Spitzenmodelle erreichen 7,2 Megawatt — der Ertrag pro Anlage steigt, ohne dass die Fläche im selben Maß wächst.
Für Sie als Landeigentümer eröffnet das eine planbare und langfristige Einnahmequelle, ohne dass Sie selbst investieren oder Risiken tragen. Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob Ihre Fläche für einen Windpark geeignet ist, übernehmen wir das kostenfrei und unverbindlich.



