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Windkraftanlagen im Wald

12 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert am 26. Mai 2026

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Viele Forstwirte stehen heute vor leergerodeten Borkenkäfer-Kahlflächen, Sturmwürfen oder Trockenschäden. Die Wiederaufforstung kostet Geld, das die Schadholz-Erlöse selten decken. Windenergie auf solchen Schadflächen kann eine zweite Säule sein, die den Wald über Jahrzehnte stabilisiert.

In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen, wie der Rechtsrahmen für Windkraft im Wald aussieht, welche Standortfragen Sie als Waldbesitzer beantworten sollten und wie sich Windpacht und nachwachsender Bestand wirtschaftlich ergänzen.

Warum Windenergie auf Schadflächen für Forstwirte interessant ist

Der deutsche Wald steht unter Druck. Trockenheit, Borkenkäfer und Sturmschäden haben in den vergangenen Jahren großflächige Kahlflächen hinterlassen. Die Wiederaufforstung dauert Jahrzehnte, der wirtschaftliche Ertrag aus Holzverkäufen reicht oft nicht aus, um die Pflanzkosten zu tragen.

Gleichzeitig verlangt der Gesetzgeber den zügigen Ausbau der Windenergie an Land. Schadflächen, die ohnehin nicht als geschlossener Bestand erscheinen, rücken damit in den Fokus der Projektplanung. Für Sie als Forstwirt entsteht eine Doppelchance: Die Windpacht sichert über die Anlagenlaufzeit verlässliche Einnahmen, während die nicht überbaute Fläche um die Anlagen herum aufgeforstet werden kann.

Marktdaten und Flächenziele

Windenergie in Deutschland 2026

Anteil an der Bruttostromerzeugung (BNetzA SMARD 2023), Anlagenlaufzeit und gesetzliche Flächenziele nach WindBG.

rund 31 %

Anteil Windkraft

an der Bruttostromerzeugung 2023

Der Rechtsrahmen: Was im Wald gilt

Lange galt der Wald als grundsätzlich gesperrt für Windkraftanlagen. Diese Position ist juristisch überholt. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben in den letzten Jahren klare Leitplanken gesetzt, an denen sich die Genehmigungspraxis orientiert.

BVerfG, BWaldG und WindBG: Die drei zentralen Rechtsquellen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.09.2022 (1 BvR 2661/21): Ein ausnahmsloses Verbot von Windkraftanlagen im Wald ist verfassungswidrig. Länder dürfen den Wald nicht pauschal von der Windenergienutzung ausschließen.

§ 9 Bundeswaldgesetz (BWaldG): Eine Umwandlung von Waldfläche bedarf der Genehmigung der zuständigen Forstbehörde. Vorhandene Kahlflächen reduzieren den Umwandlungsbedarf erheblich.

Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG): Bis 2027 müssen die Länder 1,4 Prozent ihrer Fläche, bis 2032 dann 2,0 Prozent für Windenergie ausweisen. Das Wind-an-Land-Gesetz vom 01.02.2023 ergänzt § 35 BauGB um die Privilegierung im Außenbereich.

Hieraus ergibt sich für Sie eine klare Reihenfolge: Eine Schadfläche, die ohnehin nicht mehr als geschlossener Bestand zählt, ist forstrechtlich leichter zu prüfen als ein gewachsener Hochwald. Die Flächenziele aus dem WindBG erhöhen dabei den Druck auf die Länder, geeignete Waldflächen in ihre Planungen einzubeziehen.

Was Sie als Waldbesitzer wirtschaftlich davon haben

Eine Windkraftanlage auf Ihrer Schadfläche ist kein Ersatz für die Forstwirtschaft, sondern eine Ergänzung. Drei wirtschaftliche Argumente stehen im Vordergrund.

Verlässliche Pachteinnahmen

Die Windpacht läuft über die Anlagenlaufzeit von rund 25 bis 30 Jahren. Sie ist unabhängig von Holzpreisen, Witterung und Schädlingsbefall und stabilisiert Ihre Betriebsrechnung.

Finanzierung der Wiederaufforstung

Mit den Pachterlösen aus der Windkraft können Sie die Wiederaufforstung der umliegenden Kahlflächen finanzieren. Der neu angepflanzte Bestand wächst ungestört zwischen und neben den Anlagen heran.

Geringer Flächenverbrauch je Anlage

Eine Windkraftanlage benötigt dauerhaft nur wenige Tausend Quadratmeter Standfläche, Zuwegung und Kranstellfläche. Der weit überwiegende Teil Ihres Reviers bleibt forstwirtschaftlich nutzbar.

Welche Standortfaktoren über die Eignung entscheiden

Nicht jede Kahlfläche im Wald eignet sich für eine Windkraftanlage. Bevor ein Projektentwickler eine Fläche unter Vertrag nimmt, prüft er eine Reihe technischer und rechtlicher Kriterien. Sie sollten diese Punkte kennen, um den Wert Ihrer Fläche realistisch einzuschätzen.

Windhöffigkeit und Topographie

Die mittlere Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe ist das wichtigste technische Kriterium. Sie wird in der Regel über Windgutachten und Messmasten erhoben, idealerweise über mindestens ein Jahr, um saisonale Schwankungen zu erfassen. Höhenlagen und Kuppen verstärken den Windfluss, dichte Bestände in der Anströmrichtung können ihn dämpfen.

Flächenzuschnitt und Erschließung

Moderne Onshore-Anlagen erreichen Gesamthöhen von 200 bis 260 Metern. Zuwegung, Kranstellfläche und Mindestabstände zwischen den Anlagen erfordern einen Flächenzuschnitt, der diese Logistik aufnehmen kann. Gut erschlossene Forstwege und eine angemessene Entfernung zur nächsten Wohnbebauung erhöhen die Chancen auf eine Genehmigung.

Netzanschluss

Die Nähe zu einem Umspannwerk und die freie Kapazität im Netz entscheiden über die Wirtschaftlichkeit. Lange Anschlussleitungen verteuern das Projekt und können die Pachthöhe drücken. Diese Prüfung übernimmt der Projektentwickler in Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber.

Schutzgebiete und Artenschutz

Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete und Horste schutzbedürftiger Arten können Standorte ausschließen oder Auflagen nach sich ziehen. Maßgebend sind die Eingriffsregelung nach §§ 14 und 15 BNatSchG sowie die artenschutzrechtlichen Bestimmungen nach § 44 BNatSchG. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zu Windenergie, Natur- und Artenschutz.

So läuft ein Windkraftprojekt im Wald ab

Von der ersten Prüfung bis zur Inbetriebnahme vergehen in der Praxis mehrere Jahre. Die folgenden Schritte gehören zum typischen Projektablauf, in denen Sie als Waldbesitzer eingebunden sind.

1

Flächencheck und Erstkontakt

Der Projektentwickler prüft die grobe Eignung Ihrer Fläche anhand von Windkarten, Schutzgebietsverzeichnissen und Netzdaten. Daraus entsteht eine erste Einschätzung, ob ein vertieftes Verfahren sinnvoll ist.

2

Nutzungsvertrag und Sicherung

Sie schließen mit dem Entwickler eine Nutzungsvereinbarung, in der Pachthöhe, Laufzeit, Rückbaupflichten und die forstliche Mitnutzung geregelt werden. Die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch sichert das Projekt für die Investoren.

3

Gutachten und Genehmigungsverfahren

Wind-, Schall-, Schatten- und Artenschutzgutachten werden erstellt. Das Genehmigungsverfahren läuft nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und schließt eine forstrechtliche Umwandlungsgenehmigung nach § 9 BWaldG ein.

4

Bau und Inbetriebnahme

Nach erteilter Genehmigung folgen Erschließung, Fundamentbau und Errichtung. Die Inbetriebnahme der Anlage markiert den Beginn der Pachtzahlungen für die volle Anlagenlaufzeit.

5

Betrieb und parallele Wiederaufforstung

Während die Anlage Strom erzeugt, kann der nicht überbaute Teil Ihrer Schadfläche wieder aufgeforstet werden. Der junge Bestand wächst über die gesamte Anlagenlaufzeit heran.

Chancen und Grenzen ehrlich abwägen

Eine Windkraftanlage im Wald ist ein Eingriff in das Landschaftsbild und in lokale Ökosysteme. Diesen Punkt sollten Sie nicht klein reden, sondern offen gegen die wirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Argumente halten.

Auf der Habenseite stehen verlässliche Pachteinnahmen, die Finanzierung der Wiederaufforstung und ein messbarer Beitrag zur Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen. Auf der Sollseite stehen Eingriffe in die Avifauna, insbesondere bei windkraftsensiblen Arten wie Rotmilan und Schwarzstorch, sowie veränderte Sichtachsen in der Landschaft. Das BImSchG-Verfahren ist genau dafür da, diese Belange systematisch zu prüfen und ausgleichen zu lassen.

Ein häufig unterschätzter Punkt ist die forstliche Mitnutzung. Wege, die der Bauherr für die Anlage anlegt, bleiben in der Regel als Wirtschaftswege erhalten und können der Holzlogistik dienen. Im Pachtvertrag sollten Sie klären, wer die Wege unterhält und wie der Wirtschaftsverkehr während des Anlagenbetriebs geregelt ist.

Fläche prüfen

Fazit: Wald und Windkraft schließen einander nicht aus

Windkraftanlagen im Wald sind seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.09.2022 rechtlich anerkannt. Das BWaldG, das WindBG und das Wind-an-Land-Gesetz haben den Rahmen geschaffen, in dem Schadflächen sinnvoll für die Windenergie genutzt werden können.

Für Sie als Forstwirt eröffnet das eine wirtschaftliche Perspektive, mit der Sie die Wiederaufforstung Ihrer Borkenkäfer- und Sturmflächen über Jahrzehnte hinweg absichern können. Die Anlage erzeugt Strom, der Wald wächst nach, und die Pachteinnahmen tragen die Pflanzkosten.

Wenn Sie prüfen möchten, ob sich Ihre Fläche für Windenergie eignet, unterstützen wir Sie kostenfrei und unverbindlich bei der ersten Einschätzung.

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