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Befeuerung von Windrädern: BNK-Pflicht seit 2025
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Befeuerung von Windrädern: BNK-Pflicht seit 2025

4 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert am 26. Mai 2026

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Rote Blinklichter am Nachthimmel sind seit Jahren der häufigste Akzeptanz-Konflikt rund um Windenergieanlagen. Mit der Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) schaltet sich die Befeuerung nur noch dann ein, wenn sich tatsächlich ein Luftfahrzeug nähert. Seit dem 1. Januar 2025 ist die BNK in Deutschland Pflicht. Wir zeigen Ihnen, welche Vorgaben gelten, ab wann die Bußgeldregelung greift und wie Sie als Projektentwickler oder Betreiber den Antrag bei der Landesluftfahrtbehörde sauber durchsteuern.

Warum Windenergieanlagen befeuert werden

Die Befeuerung dient der Luftverkehrssicherheit. Hubschrauber und Flugzeuge müssen Windräder bei Nacht, Nebel und schlechter Sicht zuverlässig erkennen. Geregelt wird dies im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sowie in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) vom 24. April 2020, zuletzt geändert am 15. Dezember 2023.

Salopp gesagt: Was höher steht als Bäume und Häuser, muss sichtbar sein – am Tag durch Farbe, in der Nacht durch Licht. Doch genau diese Lichter erzeugen Belastung am Boden. Lichtemissionen stören Anwohner, beeinträchtigen den Schlaf und können Zugvögel desorientieren. Die BNK löst diesen Zielkonflikt zwischen Sicherheit und Akzeptanz – nicht durch Verzicht, sondern durch bedarfsgerechtes Schalten.

Ab welcher Höhe die Kennzeichnungspflicht greift

100-Meter-Schwelle nach AVV Kennzeichnung

Eine luftverkehrsrechtliche Kennzeichnung ist nach der AVV Kennzeichnung ab einer Bauwerkshöhe von 100 Metern über Grund vorgeschrieben. Moderne Onshore-Windenergieanlagen erreichen Gesamthöhen von 200 bis 250 Metern und liegen damit grundsätzlich im Geltungsbereich.

Die AVV unterscheidet zwischen Tageskennzeichnung und Nachtkennzeichnung:

  • Tageskennzeichnung: Drei rote Farbringe an den Rotorblättern oder eine rote Tagesbefeuerung an der Gondel sorgen für Sichtbarkeit bei Tageslicht.
  • Nachtkennzeichnung: Ein rotes, synchron blinkendes Feuer (W, rot) auf der Gondel kennzeichnet die Anlage in der Dämmerung und bei Nacht. Bei Anlagen mit Hindernisfeuern auf hohen Türmen kommen zusätzliche Befeuerungsebenen hinzu.

Die Kennzeichnung ist Voraussetzung für die luftfahrtbehördliche Zustimmung im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach BImSchG.

BNK-Pflicht seit dem 1. Januar 2025

§ 9 Abs. 8 EEG 2023 – Stichtag 1. Januar 2025

Nach § 9 Abs. 8 EEG 2023 müssen alle Windenergieanlagen an Land mit einer Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein. Die Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 bundesweit und für Bestands- wie Neuanlagen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat 2025 zwar einen Kulanzhinweis für Härtefälle ausgesprochen, die gesetzliche Pflicht bleibt davon unberührt.

Im Klartext bedeutet dies: Die rote Dauerblinkerei am Nachthimmel ist nicht mehr zulässig. Das Befeuerungssystem darf sich nur dann einschalten, wenn sich tatsächlich ein Luftfahrzeug nähert. Die Detektion erfolgt entweder über Primärradar (eigene Radaranlage am Standort) oder über das Transpondersignal der Luftfahrzeuge.

Hieraus ergibt sich automatisch die Frage, was bei Nicht-Umsetzung droht.

§ 52 EEG 2023 – Strafzahlung bei fehlender BNK

Wer die BNK-Pflicht nicht umsetzt, verliert nach § 52 EEG 2023 einen Teil seiner Marktprämie. Die Strafzahlung beträgt 10 Euro je Kilowatt installierter Leistung pro Monat. Für eine moderne 5-MW-Anlage entspricht das einer Sanktion von 50.000 Euro pro Monat – ein wirtschaftlich erheblicher Hebel.

So gehen Sie beim BNK-Antrag vor

Der Antragsweg ist klar gegliedert. Wer früh plant und die zuständige Landesluftfahrtbehörde frühzeitig einbindet, vermeidet Verzögerungen zwischen Inbetriebnahme und BNK-Aktivierung.

1

System auswählen und ausschreiben

Entscheiden Sie sich zwischen einem radar-basierten und einem transponder-basierten BNK-System. Radar-Lösungen eignen sich für Standorte ohne flächendeckende Transponderpflicht, Transponder-Systeme sind in Verkehrslufträumen meist günstiger zu betreiben. Holen Sie Angebote von zugelassenen Anbietern ein.

2

Antrag bei der Landesluftfahrtbehörde stellen

Reichen Sie den Antrag auf luftverkehrsrechtliche Zustimmung bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde ein. Dem Antrag liegen Standortdaten, Anlagenparameter, der vorgesehene BNK-Anbieter und der Nachweis der Typprüfung bei.

3

Typprüfung und Anerkennungsnachweis vorlegen

Das eingesetzte BNK-System muss vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) anerkannt sein. Der Hersteller stellt die Anerkennungsdokumente bereit. Achten Sie darauf, dass der Standort innerhalb des zugelassenen Einsatzbereichs liegt.

4

Inbetriebnahme und Funktionsnachweis

Nach Installation prüft der Anbieter die Schalt-Logik im Realbetrieb. Anschließend reichen Sie den Inbetriebnahme-Nachweis bei der Landesluftfahrtbehörde nach. Erst mit deren Bestätigung gilt die BNK als wirksam aktiviert.

5

Wartung und Betrieb dokumentieren

Die BNK ist während des laufenden Betriebs regelmäßig zu warten. Halten Sie Wartungsintervalle, Funktionsprüfungen und etwaige Ausfälle in einem Betriebsbuch fest. Bei längeren Ausfällen kann die Behörde Auflagen oder Übergangslösungen verlangen.

Akzeptanz vor Ort als zweiter Effekt

Die BNK hat einen messbaren Akzeptanzeffekt. In typischen Onshore-Lagen sind die Nachtfeuer eines Windparks nur noch für wenige Minuten im Jahr aktiv. Das reduziert die Lichtemissionen drastisch und schwächt das verbreitete Bild vom „dauerblinkenden Windpark" am Horizont.

Dies hat den Vorteil, dass Bürgerinitiativen und Kommunen ein Argument weniger gegen ein Vorhaben in der Hand haben. Gleichzeitig profitieren empfindliche Lebensräume entlang von Zugvogelrouten, weil die nächtliche Lichtkulisse weitgehend wegfällt.

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Häufige Fragen zur Befeuerung

Nach der AVV Kennzeichnung ist die luftverkehrsrechtliche Kennzeichnung ab einer Bauwerkshöhe von 100 Metern über Grund vorgeschrieben. Moderne Onshore-Anlagen mit Gesamthöhen von 200 bis 250 Metern liegen grundsätzlich im Geltungsbereich.

Ja. § 9 Abs. 8 EEG 2023 erfasst seit dem 1. Januar 2025 sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen. Das BMWK hat 2025 einen Kulanzhinweis für Härtefälle ausgesprochen, die gesetzliche Pflicht bleibt davon jedoch unberührt.

Nach § 52 EEG 2023 verlieren Betreiber 10 Euro je Kilowatt installierter Leistung und Monat an Marktprämie. Bei einer 5-MW-Anlage entspricht das 50.000 Euro pro Monat. Die Strafzahlung greift bis zur Umsetzung.

Die Tageskennzeichnung erfolgt über rote Farbringe an den Rotorblättern oder eine rote Tagesbefeuerung an der Gondel. Die Nachtkennzeichnung nutzt ein rot blinkendes Feuer auf der Gondel. Mit der BNK schaltet sich die Nachtbefeuerung nur dann ein, wenn ein Luftfahrzeug detektiert wird.

Zuständig ist die Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Die Anerkennung des eingesetzten BNK-Systems erfolgt zentral durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF).

Fazit: Sicherheit erhalten, Lichtbelastung senken

Die Befeuerung von Windenergieanlagen bleibt eine Pflicht aus dem Luftverkehrsrecht – die BNK ist die Antwort des Gesetzgebers auf die Akzeptanzfrage. Wer als Projektentwickler oder Betreiber den Antragsweg sauber durchsteuert, die 100-Meter-Schwelle der AVV im Blick behält und die Pflicht nach § 9 Abs. 8 EEG 2023 fristgerecht umsetzt, vermeidet das Bußgeld nach § 52 EEG 2023 und stärkt gleichzeitig die Akzeptanz seines Projekts vor Ort.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Standortbewertung und vermitteln Kontakte zu erfahrenen Projektpartnern – kostenfrei und unverbindlich.

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