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Solar-Investment auf minderwertigen Böden
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Solar-Investment auf minderwertigen Böden

9 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert am 26. Mai 2026

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Sie besitzen eine Fläche, die landwirtschaftlich nur schwache Erträge bringt? Sandboden in der Heide, vernässte Senke im Vorland, magerer Acker auf einer ehemaligen Halde – Flächen wie diese gelten in der klassischen Bewirtschaftung als wenig lohnend. Für die Photovoltaik sieht die Rechnung anders aus. Genau solche Standorte hat der Gesetzgeber mit dem Begriff „benachteiligte Gebiete“ gezielt für den Solarausbau geöffnet.

Was sind „benachteiligte Gebiete“ – und warum ist der Begriff wichtig?

Im Alltag sprechen viele Eigentümer von „minderwertigen Böden“. Der Gesetzgeber nutzt einen anderen Ausdruck: benachteiligte Gebiete. Gemeint sind nach europäischem Recht Flächen mit naturbedingten Ertragsnachteilen – etwa wegen Trockenheit, Vernässung, Hanglage oder geringer Bodenfruchtbarkeit. Die einzelnen Bundesländer führen diese Gebiete in ihren landwirtschaftlichen Förderkulissen.

Ganz einfach gesagt: Wenn Ihre Fläche in einer solchen Kulisse liegt, qualifiziert sie sich für ein eigenes Förderfenster im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Damit entscheidet nicht die Bodenwertzahl allein, sondern die offizielle Einstufung als benachteiligtes Gebiet. Diese Brücke zwischen Alltagsbegriff und Rechtsbegriff lohnt sich, denn sie verändert die wirtschaftliche Logik der Fläche grundlegend.

Rechtsgrundlage: §§ 37c und 48 EEG 2023 plus Solarpaket I

Für Freiflächen-PV in benachteiligten Gebieten greift ein gesondertes Segment der Ausschreibungen nach § 37c EEG 2023. § 48 EEG 2023 öffnet den Anwendungsbereich ausdrücklich auch für „besondere Solaranlagen“. Das Solarpaket I vom 16. Mai 2024 hat die Förderkulisse zusätzlich erweitert und die Genehmigungswege vereinfacht. Hieraus ergibt sich für viele Landeigentümer ein neuer Spielraum, den die alte Rechtslage so nicht bot.

Warum Photovoltaik gerade auf solchen Böden funktioniert

Auf den ersten Blick wirkt es paradox: Eine Fläche, die für den Ackerbau zu schlecht ist, soll wirtschaftlich attraktiv sein? Die Antwort liegt in den unterschiedlichen Anforderungen. Eine Photovoltaikanlage verlangt vor allem stabilen Untergrund, ausreichende Sonneneinstrahlung und einen Netzanschluss in vertretbarer Entfernung. Bodenfruchtbarkeit, Wasserhaltefähigkeit oder Humusgehalt spielen für den Stromertrag keine Rolle.

Hieraus ergibt sich automatisch ein Vorteil: Auf solchen Flächen entsteht kein Nutzungskonflikt mit dem produktiven Ackerbau. Die Diskussion „Teller gegen Tank“ verschiebt sich, weil der Solarpark dort entsteht, wo der klassische Anbau ohnehin kaum lohnt. Gleichzeitig profitieren Sie als Eigentümer von einer langfristigen, planbaren Verpachtung – statt jährlich gegen Witterung, Marktpreise und Pachtdruck zu rechnen.

Flächen ohne Bewirtschaftungskonflikt

Sandige Heideböden, vernässte Senken oder ehemalige Konversionsflächen bringen im Ackerbau geringe Erträge. Für Photovoltaik genügen tragfähiger Untergrund und Sonneneinstrahlung – beides ist hier in der Regel gegeben.

Niedrige Konkurrenz um die Fläche

Weil der landwirtschaftliche Ertrag begrenzt ist, fallen die Opportunitätskosten gering aus. Sie verlieren wenig Deckungsbeitrag und gewinnen eine langfristig stabile Pacht.

Eigene Förderkulisse

Benachteiligte Gebiete haben über das EEG einen festen Platz in den Ausschreibungen. Das schafft Planungssicherheit für Projektentwickler – und damit verbindliche Pachtangebote für Sie.

Wirtschaftlichkeit für Landeigentümer: Was eine Verpachtung bringt

Der wichtigste Hebel für Sie als Eigentümer ist die Pacht. Während ein klassischer Ackerpachtvertrag in vielen Regionen zwischen 200 und 600 Euro pro Hektar und Jahr liegt, bewegt sich die Solarpacht in einer deutlich anderen Größenordnung. Marktüblich sind derzeit 3.000 bis 4.500 Euro pro Hektar und Jahr, in Spitzenlagen mit gutem Netzanschluss noch darüber. Die Laufzeiten orientieren sich an der wirtschaftlichen Lebensdauer der Anlage und betragen üblicherweise 20 bis 30 Jahre.

Solarpacht 2026 in Deutschland

So rechnet sich die Fläche wirtschaftlich

Indikative Werte für Freiflächen-Photovoltaik in benachteiligten Gebieten

3.000–4.500 €

pro Hektar und Jahr

über eine Laufzeit von 20 bis 30 Jahren – rund 50,2 % der deutschen Fläche werden landwirtschaftlich genutzt (Destatis 2024)

Diese Größenordnung verdient eine kurze Einordnung. Auf einer fünf Hektar großen Fläche erzielen Sie über die Vertragslaufzeit eine Pachtsumme im hohen sechsstelligen Bereich – planbar, indexiert und unabhängig vom Wetter. Salopp gesagt: Die Sonne arbeitet zuverlässiger als jeder Niederschlag der vergangenen Sommer. Hinzu kommt, dass viele Projektentwickler eine Indexierung der Pacht anbieten. Das sichert Ihre Erträge gegen Inflation ab.

Dies hat den Vorteil, dass Sie aus einer ertragsschwachen Fläche eine kalkulierbare Einnahmequelle machen, ohne sie zu verkaufen. Nach Vertragsende fällt die Fläche an Sie zurück – inklusive vertraglich geregeltem Rückbau der Anlage durch den Pächter. Eine Rückbaubürgschaft sollte fester Bestandteil des Pachtvertrags sein.

Was im Hintergrund passiert: Förderwege nach EEG

Auf der Seite des Projektentwicklers stellt sich das Bild folgendermaßen dar: Anlagen in benachteiligten Gebieten nehmen an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teil. Die BNetzA setzt regelmäßig Höchstwerte fest, an denen sich die Gebote orientieren. Im Klartext bedeutet dies: Der Entwickler kalkuliert mit einer Vergütung, die unter dem Höchstwert liegen muss, und reicht auf dieser Basis sein Angebot ein.

Das Solarpaket I vom 16. Mai 2024 hat den Anwendungsbereich gegenüber der vorherigen Rechtslage spürbar geöffnet. Erweiterte Förderkategorien für besondere Solaranlagen, vereinfachte Verfahren für Anlagen mit hoher Naturverträglichkeit und ein klarer Rahmen für Agri-PV machen Standorte in benachteiligten Gebieten heute deutlich attraktiver. Für Sie als Eigentümer ist diese rechtliche Stabilität entscheidend – sie ist der Grund, warum Entwickler überhaupt belastbare Pachtangebote über 20 oder 30 Jahre abgeben können.

Ein konkretes Beispiel: Der Solarpark Witznitz

Ein realistisches Bild liefert der Solarpark Witznitz im Süden von Leipzig. Auf einer Konversionsfläche eines ehemaligen Braunkohletagebaus entstand zwischen 2022 und 2024 eine der größten Freiflächen-PV-Anlagen Deutschlands mit rund 650 Megawatt installierter Leistung. Die Fläche galt in der Vornutzung als wirtschaftlich erschöpft – als Acker ungeeignet, als Industriefläche nicht erschlossen. Für die Photovoltaik bot sie genau das, was zählt: tragfähigen Untergrund, freien Horizont, vorhandene Netzanschlusspunkte aus der Tagebau-Infrastruktur.

Das Beispiel zeigt zwei Dinge. Erstens: Standorte, die in klassischer Logik als „minderwertig“ gelten, erweisen sich für Solarinvestments häufig als ideal. Zweitens: Wo die rechtlichen Rahmenbedingungen klar sind – Konversionsflächen, benachteiligte Gebiete, 200-Meter-Korridore an Autobahnen und Bahnstrecken nach § 35 BauGB – entstehen Projekte in einer Größenordnung, die spürbare Pachterträge für Eigentümer bedeutet.

Übertragen auf eine typische private Fläche von fünf bis fünfzehn Hektar ergibt sich daraus eine klare Linie: Wenn Ihr Grundstück in einer förderfähigen Kulisse liegt und ein Netzanschluss im Umkreis verfügbar ist, lohnt sich die Prüfung. Wir empfehlen, diesen Schritt nicht nach Bauchgefühl zu gehen, sondern auf Basis einer strukturierten Standortbewertung.

Was Sie als nächstes tun sollten

Der Weg von der Idee zur unterzeichneten Pacht führt über eine überschaubare Zahl an Prüfschritten. Zentrale Fragen sind:

  • Liegt Ihre Fläche in einem ausgewiesenen benachteiligten Gebiet oder einer anderen förderfähigen Kulisse nach §§ 37c, 48 EEG?
  • Wie weit ist der nächste geeignete Netzanschlusspunkt entfernt?
  • Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 35 BauGB sind erfüllt – und welche müssen über einen Bebauungsplan geschaffen werden?
  • Gibt es naturschutzrechtliche Restriktionen, etwa Schutzgebiete oder Biotopstrukturen?
  • Welche Pachthöhe ist in Ihrer Region marktüblich – und welche Vertragsklauseln schützen Ihre Interessen langfristig?

Diese Fragen lassen sich in einer ersten Voreinschätzung kostenfrei klären. Auf dieser Basis wissen Sie, ob Ihre Fläche für ein Solarinvestment infrage kommt – und welche Pachtspanne realistisch ist.

Fläche prüfen

Fazit

Solar-Investments auf minderwertigen Böden sind kein Marketing-Konstrukt, sondern eine vom Gesetzgeber bewusst geöffnete Nutzungsoption. Über §§ 37c und 48 EEG 2023 sowie das Solarpaket I 2024 hat die Photovoltaik in benachteiligten Gebieten einen festen Platz im deutschen Energieausbau bekommen. Für Sie als Landeigentümer bedeutet dies: Eine Fläche, die als Acker nur geringe Erträge bringt, kann über eine Verpachtung an einen Solarprojektentwickler zu einer planbaren Einnahmequelle von 3.000 bis 4.500 Euro pro Hektar und Jahr werden – über 20 bis 30 Jahre, abgesichert durch klare Rechtsgrundlagen und marktübliche Vertragsstandards.

Wenn Sie die kostenfreien und unverbindlichen Services unserer Seite nutzen möchten, prüfen wir Ihre Fläche gerne auf Eignung und Pachtpotenzial – ohne dass für Sie Kosten oder Verpflichtungen entstehen.

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