Sie besitzen eine Freifläche und überlegen, ob sich Photovoltaik oder eine Windenergieanlage besser eignet? Beide Technologien erzeugen Strom aus erneuerbaren Quellen, unterscheiden sich aber in nahezu jedem wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekt deutlich. Dieser Beitrag stellt die Unterschiede gegenüber – mit konkreten Zahlen aus dem deutschen Markt 2026.
Ganz einfach gesagt: Eine Photovoltaik-Freiflächenanlage belegt die Fläche kontinuierlich, eine Windenergieanlage punktuell. Das verändert Genehmigungspfad, Pachtmodell und Ertrag pro Hektar grundlegend.
Ertrag pro Hektar: Wind liegt klar vorn
Die zentrale Kennzahl beim Vergleich beider Technologien ist der jährliche Stromertrag pro Hektar Standfläche. Hier ergibt sich ein deutliches Bild zugunsten der Windkraft.
Ertrag pro Hektar im Vergleich
Wind onshore liefert rund 22-mal mehr Strom pro Hektar als PV-Freifläche
Bezogen auf die tatsächlich beanspruchte Standfläche
Wind onshore pro Hektar und Jahr
PV-Freifläche zum Vergleich: rund 0,8 GWh pro Hektar (UBA-Annahme ~800 MWh/ha)
Diese Zahl überrascht viele Flächeneigner. Sie ergibt sich, weil eine moderne Onshore-Windenergieanlage zwar weit über die Fläche hinaus sichtbar ist, in der Standfläche aber nur rund 0,5 Hektar belegt. Eine PV-Freiflächenanlage benötigt dagegen rund einen Hektar pro Megawatt installierter Leistung – und zwar durchgehend.
Hieraus ergibt sich automatisch die Frage, warum dann nicht jeder auf Wind setzt. Die Antwort liegt in der Genehmigung, im Standort und in der Pacht-Struktur.
BNetzA-Höchstwerte 2026: Wind höher vergütet als Solar
Beide Technologien werden über Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergütet. Die zulässigen Höchstwerte unterscheiden sich klar.
Die Bundesnetzagentur hat für 2026 folgende Höchstwerte festgesetzt: Wind onshore bei 7,25 ct/kWh, Solar-Freifläche zuletzt rund 5,54 ct/kWh (Ausschreibung Februar 2026). Wind onshore liegt damit pro Kilowattstunde rund 30 Prozent über dem Solar-Niveau – bei gleichzeitig deutlich höherem Ertrag pro Hektar.
Im Klartext bedeutet dies: Pro Hektar Standfläche erzielt eine Windenergieanlage über die EEG-Vergütung ein Vielfaches dessen, was eine PV-Freifläche generiert. Trotzdem ist Wind nicht automatisch die bessere Wahl – denn der Genehmigungspfad ist anspruchsvoll und der Standort entscheidet alles.
Vor- und Nachteile beider Technologien im Überblick
Die folgenden Karten stellen die wichtigsten Eigenschaften beider Optionen gegenüber. Welche Variante zu Ihrer Fläche passt, hängt vom konkreten Standort, von der Größe und von den lokalen Bedingungen ab.
Photovoltaik-Freifläche
Einfacher Genehmigungspfad über BauGB § 35, Vorlaufzeit rund ein bis zwei Jahre. Flächenbedarf rund ein Hektar je Megawatt installierter Leistung. Marktübliche Pacht 3.000 bis 4.500 Euro pro Hektar und Jahr. Geeignet ab etwa fünf Hektar zusammenhängender Fläche, je nach Bundesland und Bodenpunkten.
Windenergie onshore
Genehmigung nach BImSchG mit Vorlaufzeit von drei bis sieben Jahren. Punktueller Flächenverbrauch rund 0,5 Hektar je Anlage. Pacht meist 80.000 bis 120.000 Euro pro Anlage und Jahr (je nach Standort und Leistung). Setzt ausreichende Windhöffigkeit und Mindestabstand zur Wohnbebauung voraus.
Genehmigung: BauGB § 35 für PV, BImSchG für Wind
Der größte Unterschied im Vorlauf liegt im Genehmigungspfad.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind nach § 35 BauGB im Außenbereich grundsätzlich nicht privilegiert. Eine PV-Freifläche benötigt in der Regel einen Bebauungsplan. Der 200-Meter-Korridor entlang von Autobahnen und Schienenwegen (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b BauGB) ist eine Ausnahme. Insgesamt ist der Pfad überschaubar, die Verfahren dauern meist ein bis zwei Jahre.
Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe über 50 Metern fallen unter das Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 4 BImSchG i. V. m. 4. BImSchV Nr. 1.6). Das Verfahren prüft Schall, Schattenwurf, Eingriff in Natur und Landschaft sowie artenschutzrechtliche Belange. Drei bis sieben Jahre Vorlaufzeit sind realistisch. Dafür sind Windflächen über § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich privilegiert – sie haben damit grundsätzlich einen Anspruch auf Genehmigung, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Pacht: Unterschiedliche Modelle, unterschiedliche Größenordnungen
Auch das Pachtmodell unterscheidet sich grundlegend.
Bei der PV-Freifläche wird die gesamte Fläche kontinuierlich verpachtet. Marktüblich sind 2026 rund 3.000 bis 4.500 Euro pro Hektar und Jahr, in Spitzenlagen mit guter Netzanbindung auch darüber. Vertragslaufzeiten liegen typischerweise bei 25 bis 30 Jahren. Über die gesamte Laufzeit ergibt sich eine planbare Einnahme pro Hektar.
Bei der Windenergieanlage wird je Anlagenstandort und Anlagenleistung verpachtet. Marktüblich sind rund 80.000 bis 120.000 Euro pro Anlage und Jahr, in einigen Fällen mit Beteiligung am Stromerlös (9 bis 15 Prozent). Die umliegende Fläche bleibt für die landwirtschaftliche Nutzung weitgehend verfügbar. Wer eine Eigenjagd betreibt oder seine Ackerflächen bewirtschaftet, kann beides parallel fortführen.
Worauf es bei der Standortwahl wirklich ankommt
Die Wahl zwischen Photovoltaik und Windkraft entscheidet sich nicht an theoretischen Vorteilen, sondern an Ihrer konkreten Fläche. Wir empfehlen die folgenden Fragen zu klären:
- Lage zu Wohnbebauung: Windenergieanlagen benötigen Mindestabstände, in der Regel rund 800 bis 1.000 Meter zu Wohnsiedlungen, je nach Bundesland.
- Windhöffigkeit: Wirtschaftlich sind moderne Onshore-Anlagen ab rund 6,0 bis 6,5 Metern pro Sekunde mittlere Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe.
- Netzanschluss: Sowohl PV als auch Wind benötigen einen leistungsfähigen Netzverknüpfungspunkt. Die Entfernung zum nächsten Umspannwerk ist ein wesentlicher Wirtschaftlichkeitsfaktor.
- Größe und Zuschnitt: PV-Freiflächen werden ab rund 5 Hektar wirtschaftlich, Windanlagen werden in der Regel als Park mit drei und mehr Anlagen geplant.
- Bodenpunkte und EEG-Ausschreibungsfähigkeit: Für PV sind landesrechtliche Regelungen zu Bodenpunkten zu beachten, die in einzelnen Bundesländern Förderhöchstgrenzen vorsehen.
- Eingriffsregelung: Beide Technologien lösen einen Eingriff im Sinne der §§ 13–15 BNatSchG aus. Die Kompensation erfolgt über Ausgleichsmaßnahmen oder über den Ankauf von Ökopunkten.
Fazit: Beide Technologien haben ihre Berechtigung
Welche Variante zu Ihrer Fläche passt, hängt vom Standort ab – nicht von einem allgemeinen Vergleich. Wir fassen zusammen:
Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind die schnellere und planungsärmere Option. Sie liefern eine kalkulierbare Pacht pro Hektar, verlangen aber die gesamte Fläche über 25 bis 30 Jahre. Für mittlere Flächen mit guter Sonneneinstrahlung, akzeptablen Bodenpunkten und kurzer Distanz zum nächsten Umspannwerk ist dies häufig der pragmatischere Weg.
Windenergieanlagen onshore erzielen je Hektar Standfläche deutlich höhere Erträge und Pachten, fordern aber eine längere Vorlaufzeit und einen wirklich passenden Standort. Wer ausreichend Windhöffigkeit, den nötigen Abstand zur Wohnbebauung und mehrere Hektar zusammenhängender Fläche bietet, kann mit Windkraft eine erheblich höhere Wertschöpfung pro Hektar erzielen – und die landwirtschaftliche Nutzung weitgehend fortführen.
In vielen Fällen ist auch eine Kombination sinnvoll: Eine größere Liegenschaft trägt im windhöffigen Teil eine oder mehrere Windenergieanlagen und im südlich exponierten Teil eine PV-Freiflächenanlage. Welche Variante an Ihrem konkreten Standort wirtschaftlich darstellbar ist, klären wir gerne in einer kostenfreien und unverbindlichen Erstprüfung Ihrer Fläche.



