Als Halter eines E-Autos können Sie jedes Jahr einen CO2-Bonus erhalten — die sogenannte THG-Quote. Hinter dem Begriff steckt kein EU-Emissionshandel und kein Zertifikatsregister, sondern ein eigenständiges deutsches Quotensystem nach § 37a BImSchG. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wer mitmachen darf, wie der Verkauf abläuft und wie sich der Markt zwischen 2022 und 2026 entwickelt hat.
Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote — kurz THG-Quote — verpflichtet Mineralölkonzerne, die Treibhausgas-Emissionen ihrer in Deutschland verkauften Kraftstoffe schrittweise zu senken. Wer die Quote nicht aus eigener Kraft erfüllt, muss sie zukaufen. Genau hier kommen Sie als E-Auto-Halter ins Spiel: Reine Stromfahrzeuge ersetzen fossile Kraftstoffe und erzeugen damit eine Minderung, die der Quotenpflichtige Ihnen abkauft.
Rechtsgrundlage
Die THG-Quote ist in § 37a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV) geregelt. Die §§ 5 bis 9 der 38. BImSchV legen fest, wie der für Elektrofahrzeuge eingesetzte Strom auf die Quote angerechnet wird.
Wichtig: Die THG-Quote ist nicht mit dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) zu verwechseln. Der EU-ETS regelt Industrie- und Energieanlagen über handelbare Berechtigungen mit Auktionen und Unionsregister. Die THG-Quote hingegen ist ein nationaler Verpflichtungsmechanismus im Verkehrssektor — ohne Auktion, ohne Register-Übertragung, ohne Bank-Auszahlungsprozess.
Wer kann die THG-Quote für sein Fahrzeug verkaufen?
Anrechenbar ist der Strom, mit dem rein elektrisch betriebene Fahrzeuge geladen werden. Daraus ergibt sich für die Praxis eine klare Abgrenzung:
- Reine batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sind anrechenbar — vom Kleinwagen über den SUV bis hin zu E-Leichtkrafträdern und E-Motorrädern mit eigener Zulassung.
- Plug-in-Hybride und reine Verbrenner sind nicht anrechenbar. Bei Plug-in-Hybriden lässt sich der elektrische Fahranteil nicht eindeutig vom Verbrennerbetrieb trennen; das Umweltbundesamt schließt sie daher aus.
- Berechtigt ist der im Fahrzeugschein eingetragene Halter — privat oder gewerblich. Bei Leasing- oder Dienstwagen kommt es auf die vertragliche Regelung mit dem Leasinggeber an.
Für die Anrechnung benötigen Sie lediglich eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I). Einen Zählerstand oder Ladekarten-Nachweis verlangt das Umweltbundesamt für den Standard-Pauschalwert nicht.
So funktioniert der Verkauf — Schritt für Schritt
Der Verkauf läuft in der Praxis immer über einen spezialisierten Vermittler (auch THG-Quotenhändler genannt). Dieser bündelt viele E-Auto-Halter zu einem Paket und verkauft die Quote dann an die quotenpflichtigen Mineralölunternehmen weiter. Der Ablauf sieht so aus:
- Sie melden Ihr Fahrzeug bei einem Vermittler an und laden den Fahrzeugschein hoch.
- Der Vermittler reicht den Antrag beim Umweltbundesamt (UBA) ein.
- Das UBA bescheinigt die anrechenbare Treibhausgasminderung auf Basis des jährlichen Pauschalwerts.
- Der Vermittler verkauft die gebündelte Quote an einen Mineralölkonzern.
- Der Vermittler zahlt Ihnen eine Pauschale aus — entweder als Fixbetrag bei Vertragsabschluss oder als variabler Anteil nach erfolgtem Verkauf.
Was nicht passiert
Es gibt keine Auktion, kein öffentliches Zertifikatsregister und keine Bank-Auszahlung wie im EU-ETS. Der Vermittler ist Ihr einziger Vertragspartner. Die Quote wird nicht stückweise als "1 Zertifikat = 1 Tonne" gehandelt, sondern als gebündelter Anspruch in der Bescheinigung des Umweltbundesamts.
Der UBA-Pauschalwert: 0,746 t CO2-Äquivalente pro BEV und Jahr
Damit die Anrechnung praktikabel bleibt, arbeitet das Umweltbundesamt mit einem festen Pauschalwert pro Fahrzeug und Jahr. Für reine batterieelektrische Pkw liegt dieser Wert für das Bezugsjahr 2025 bei 0,746 Tonnen CO2-Äquivalenten — abgeleitet aus einer typischen Jahresfahrleistung und dem durchschnittlichen Strommix in Deutschland.
UBA-Pauschalwert
0,746 t CO2-Äq.
pro reinem BEV und Jahr (Bezugsjahr 2025)
Bezugsjahr
Quelle: Umweltbundesamt, Vollzug 38. BImSchV
Der Pauschalwert wird jährlich neu festgelegt. Für 2024 lag er noch bei 0,650 t CO2-Äquivalenten; der Anstieg spiegelt den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Strommix wider. Wer ein E-Auto mehrere Jahre hält, kann die Quote also jedes Kalenderjahr neu verkaufen.
Marktpreise 2022 bis 2026
Wie viel Sie als E-Auto-Halter tatsächlich erhalten, hängt davon ab, was der Vermittler beim Mineralölkonzern erzielt. Und genau hier ist der Markt in den vergangenen Jahren sehr volatil gewesen. Drei Wegmarken verdeutlichen die Schwankungen:
- 2022/2023: Marktpreise pro Tonne CO2-Äquivalent lagen zeitweise bei rund 430 Euro. Privatfahrer erhielten Prämien von 300 bis 400 Euro pro Fahrzeug und Jahr.
- Anfang 2024: Der Preis brach auf rund 130 Euro pro Tonne ein, im Tiefpunkt sogar auf 75 bis 85 Euro. Auslöser waren ein Überangebot durch zweifelhafte Upstream-Emission-Reductions (UER) aus dem Ausland und ein vorübergehender Stau übertragener Mengen.
- 2026: Nach den ersten Reformschritten erholt sich der Markt; aktuelle Tonnenpreise bewegen sich bei rund 285 Euro pro Tonne. Privatfahrer erhalten je nach Vermittler und Tarif zwischen 140 und 330 Euro Fixprämie pro Jahr; flexible Modelle reichen bis etwa 450 Euro, dann jedoch mit Risiko.
Salopp gesagt: Der Markt ist heute deutlich stabiler als 2024, aber noch nicht wieder auf dem Preisniveau von 2022. Wer langfristig kalkuliert, sollte mit Schwankungen rechnen.
Reform 2024 bis 2026: Was sich gerade ändert
Die Bundesregierung hat den Markt nach dem Preisverfall 2024 strukturell überarbeitet. Vier Punkte sind für Sie als E-Auto-Halter relevant:
- UER-Streichung: Seit 2024 werden Upstream-Emission-Reductions aus Drittstaaten nicht mehr auf die Quote angerechnet. Das verknappt das Angebot und stützt den Preis.
- Übertragsverbot 2025/2026: Quotenpflichtige Mineralölkonzerne dürfen nicht erfüllte Mengen nicht mehr unbegrenzt ins Folgejahr verschieben. Damit entfällt eine Stellschraube, die zuvor den Markt verzerrt hat.
- Steigender Quotenpfad: Die Quote steigt von 12,1 Prozent (2026) auf 25 Prozent (2030) und perspektivisch 65 Prozent (2040). Mit der Quote steigt der Bedarf an anrechenbaren Minderungen — und damit der strukturelle Wert Ihrer THG-Quote.
- Palmöl-Aus 2027: Biokraftstoffe auf Palmölbasis sind ab 2027 nicht mehr anrechenbar. Auch dieser Schritt verknappt das konkurrierende Angebot und stützt den Preis für Strom-basierte Minderungen.
Hieraus ergibt sich für Sie: Die strukturelle Richtung weist nach oben, kurzfristige Preisschwankungen bleiben aber Teil des Marktes.
Häufige Fragen zur THG-Quote
Einmal pro Kalenderjahr und pro Fahrzeug. Solange Sie als Halter eingetragen sind und Ihr E-Auto zugelassen bleibt, können Sie jedes Jahr erneut eine Quote anmelden. Ein Halterwechsel innerhalb des Jahres wird anteilig behandelt.
Für private Halter ist die THG-Prämie nach aktueller Auffassung der Finanzverwaltung nicht einkommensteuerpflichtig, da sie sich nicht eindeutig einer der sieben Einkunftsarten zuordnen lässt. Bei gewerblicher Nutzung oder Dienstwagen gelten andere Regeln — hier empfehlen wir eine Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.
Plug-in-Hybride sind nicht anrechenbar. Das Umweltbundesamt erkennt nur Strom für rein batterieelektrische Fahrzeuge an. Hintergrund: Bei Hybriden lässt sich der elektrische Fahranteil nicht eindeutig vom Verbrennerbetrieb trennen.
Die Bestätigung erfolgt durch das Umweltbundesamt (UBA) auf Grundlage der 38. BImSchV. Der Vermittler reicht Ihren Antrag dort ein; das UBA stellt die Bescheinigung über die anrechenbare Treibhausgasminderung aus. Der Mineralölkonzern wiederum meldet seinen Quotenerfüllungsnachweis beim Hauptzollamt ein.
Bei Fixpreis-Tarifen ist Ihre Forderung gegenüber dem Vermittler eine Insolvenzforderung — Sie stehen mit anderen Gläubigern in einer Reihe. Bei variablen Tarifen kann eine bereits ausgestellte UBA-Bescheinigung im Einzelfall noch verwertet werden, der Ausgang hängt aber vom Einzelfall ab. Achten Sie auf etablierte Anbieter mit nachvollziehbarer Geschäftshistorie.
Wir vermitteln keine THG-Quoten
oekopunktemarkt.de ist ein Marktplatz für Ökopunkte, Ausgleichsflächen und Naturschutz-Kompensation nach BNatSchG. Die THG-Quote nach § 37a BImSchG ist ein eigenständiges System, das wir nicht vermarkten. Einen aktuellen Anbietervergleich finden Sie beim ADAC sowie bei kommerziellen Vermittlern wie Carbonify, Klima-Quote oder Geld-für-eAuto. Wir empfehlen, Konditionen mehrerer Anbieter zu vergleichen — insbesondere Auszahlungshöhe, Auszahlungszeitpunkt und Vertragslaufzeit.
Quellen
- § 37a BImSchG — Bundes-Immissionsschutzgesetz, Quotenpflicht für Treibhausgasminderung
- 38. BImSchV §§ 5–9 — Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge
- Umweltbundesamt — Vollzug 38. BImSchV, Pauschalwerte
- BMUKN — Fragen und Antworten zur Anrechnung von Strom in Elektrofahrzeugen
- Hauptzollamt — Quotenberechnung und -erfüllung



